Abgesichert in den Urlaub

Pressemitteilung vom
Der Sicherungsschein hilft im Insolvenzfall

Der Sicherungsschein hilft im Insolvenzfall

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Was passiert mit der längst gebuchten Reise, wenn der Veranstalter insolvent ist? Kann der Urlaub noch stattfinden? Wer kommt für die Kosten auf? Fragen wie diese beschäftigen Verbraucher, seit die Unister-Tochter Urlaubstours GmbH kürzlich Konkurs angemeldet hat. Anders als die meisten Tochterunternehmen der Unister Holding GmbH ist "Urlaubstours" ein klassischer Reiseveranstalter für Pauschalreisen. Bei allen Pauschalreisen gilt, dass sie durch einen sogenannten Sicherungsschein abgesichert sein müssen. "Dieser ist gesetzlich verpflichtend und garantiert, dass im Insolvenzfall eine Versicherung die Durchführung der Reise gewährleistet", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Kann der Urlaub nicht stattfinden, zahlt die Versicherung zumindest den Reisepreis zurück. Sie übernimmt auch anfallende Kosten für eine eventuell notwendige Rückreise aus dem Urlaubsland. "Verbraucher sollten daher als Erstes prüfen, ob sie für ihren gebuchten Urlaub den vorgeschriebenen Sicherungsschein erhalten haben", so die Rechtsexpertin. Er muss auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt oder an diese angeheftet sein. Fehlt der Sicherungsschein, sollten Verbraucher sich unbedingt noch einmal an den Reiseveranstalter wenden und das wichtige Dokument einfordern. Im Falle von "Urlaubstours" hat der Insolvenzverwalter versichert: Alle bereits gebuchten Reisen können planmäßig durchgeführt werden. Bei Fragen zum Thema Insolvenz eines Reiseveranstalters helfen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Zusätzliche Informationen zu diesem Thema sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

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