Das bringt die neue Sammelklage

Pressemitteilung vom
Experteninterview mit Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern
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Frau Halm, die neue Sammelklage bringt einige Neuerungen. Was sind die Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Mit der neuen Sammelklage können Verbraucherverbände bei Massenschäden direkt auf Entschädigung für Verbraucherinnen und Verbraucher klagen. Zum Beispiel wenn viele Geschädigte zu hohe Mitgliedsbeiträge oder nicht gerechtfertigte Inkassogebühren gezahlt haben. Der große Vorteil für Betroffene ist, dass ein Verband das Verfahren für alle durchführt. Verbraucher müssen nicht einzeln gegen Unternehmen oder große Konzerne klagen, sondern können sich der Klage eines Verbraucherverbandes anschließen. Die Sammelklage ist für Beteiligte kostenlos und risikoarm. Der große Vorteil im Vergleich zur bisherigen Musterfeststellungsklage ist, dass ein Anspruch auf Entschädigung mit der Verbandsklage nicht nur festgestellt werden kann, sondern dass Geschädigte direkt eine Entschädigung erhalten.

Wie funktioniert die neue Sammelklage genau?

Hat ein Verbraucherverband ein Unternehmen im Rahmen einer Sammelklage verklagt, können sich Verbraucher der Klage anschließen. Dafür müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz für die Klage registrieren. In einem Gerichtsverfahren wird dann darüber entschieden, ob für Betroffene ein Anspruch besteht. Ist die Sammelklage erfolgreich, wird in einem weiteren Schritt von einem Sachverwalter geprüft, welche der zur Klage angemeldeten Verbraucher wie viel bekommen.

Bis wann können sich Verbraucher einer Sammelklage anschließen?

Wenn ein Massenschaden im Rahmen einer Sammelklage verhandelt wird, können sich Betroffene dieser Klage bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlungen anschließen. Sie haben also ausreichend Zeit, sich über das Verfahren zu informieren.

Informationen zu den aktuellen Klagen der Verbraucherzentralen sowie alle Hinweise zur Anmeldung zu einer Sammelklage sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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