Experten-Interview: Pflegezusatzversicherung - Das müssen Sie wissen!

Pressemitteilung vom
Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern nennt wichtige Fakten
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Viele Verbraucher haben Angst, im Alter zum Pflegefall zu werden. Damit verbunden ist die Sorge, sich die nötige Pflege nicht leisten zu können und Angehörigen zur Last zu fallen. Reichen Rente, Erspartes und die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung nicht aus, müssen oft die Kinder für die verbleibenden Kosten aufkommen. Wer sich rechtzeitig für eine private Pflegezusatzversicherung entscheidet, kann diese finanzielle Lücke im Alter schließen. Doch die Angebote sind meist nicht einfach zu durchschauen. Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Ob und in welcher Form eine Pflegezusatzversicherung geeignet ist, lässt sich nicht pauschal beant-worten, das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Hier muss beispielsweise die Vermögenssituation des Versicherten betrachtet werden oder auch, welchem Zweck die Pflegeversicherung dienen soll. Die einen wollen verhindern, dass ihre Kinder für ihre Pflegekosten aufkommen müssen. Andere da-gegen wollen sicherstellen, dass sie so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben können. Wieder andere möchten sich im Alter besondere pflegerische Leistungen ermöglichen. Eine Antwort ist auch deshalb schwierig, da niemand genau weiß, was uns die Pflege in Zukunft kosten wird. Eines ist jedoch sicher: Billiger wird sie nicht. Wir können Verbrauchern in unseren Beratungen einen individuellen Rat geben, ob und wie sie künftig vorsorgen sollten.

Sollten bereits junge Menschen eine solche Versicherung abschließen?

Je jünger man ist, desto geringer sind auch die Beiträge. Die Versicherungen haben hier mehr Zeit, Rückstellungen zu bilden und Kapital aufzubauen. Mit zunehmendem Alter verringert sich statistisch gesehen die Zeit, die dafür bis zu einem möglichen Leistungsfall bleibt. Das wirkt sich auf die Höhe der Beiträge aus. Manche Versicherungstarife haben auch eine Altersgrenze. Ab einem Alter von 65 Jahren wird der Abschluss einer Versicherung immer schwieriger.

Können Verbraucher mit einer Vorerkrankung eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

In der Regel muss der Antragssteller Gesundheitsfragen beantworten. Je nach Erkrankung kann das zur Folge haben, dass die Versicherung den Antrag ablehnt oder dem Antragsteller nur einen Vertrag mit Risikozuschlag anbietet. Es gibt aber auch eine staatlich geförderte Pflegeversicherung, der sogenannte Pflege-Bahr-Tarif. Hier sind keine Gesundheitsfragen zulässig. Jeder volljährige Antragssteller muss aufgenommen werden, sofern er noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bezogen hat.

Für Interessierte stehen also zwei Möglichkeiten zur Wahl: Die staatlich geförderte und die nicht geförderte Pflegezusatzversicherung. Welche Form ist für Verbraucher attraktiver?

Häufig sind die Bedingungen der nicht geförderten Tarife deutlich besser. Hier sehen einige Angebote vor, dass Versicherte ab einem bestimmten Pflegegrad keine Beiträge mehr zahlen müssen. Ein staatlich geförderter Tarif beinhaltet diesen Vorteil meist nicht. Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Nachteil: Niemand kann im Moment abschätzen, wie sich die Beiträge hier entwickeln werden, denn die geförderten Pflegezusatzversicherungen müssen jeden Antragsteller aufnehmen. Sind in einem Pflege-Bahr-Tarif überdurchschnittlich viele Versicherte mit Vorerkrankungen, hat die Versicherung entsprechend höhere Ausgaben. Damit können auch die Beiträge steigen und das, ohne dass sich die Leistungen verbessern. In diesem Fall wirkt sich dann eine fehlende Beitragsbefreiung noch deutlicher aus. Es empfiehlt sich vor Versicherungsabschluss immer eine individuelle Beratung in Anspruch zunehmen

Wie sichert man sich gegen voraussichtlich steigende Pflegekosten ab?

Gut ist es, wenn der Vertrag eine Erhöhung der Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsieht, die sogenannte Dynamisierung. Im Regelfall erhöht sich die Versicherungssumme dann um einen fest vereinbarten Prozentsatz. Damit soll die Inflation aufgefangen und die Kaufkraft der vereinbarten Leis-tung erhalten bleiben. Auch die Beiträge, die der Verbraucher zahlen muss, werden entsprechend angepasst. Die Versicherungen bieten diese Erhöhungen automatisch in festen Abständen an. Wer das nicht möchte, kann dieser Erhöhungen innerhalb einer Frist widersprechen und verhindern, dass jedes Mal Beitrag und Leistung steigen. Allerdings kann es passieren, dass ab einer bestimmen Anzahl von aufeinanderfolgenden Widersprüchen die Möglichkeit der Dynamisierung erlischt.

Wer Fragen zum Thema Pflegeversicherung hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden.

Infos zur Beratung, Terminvereinbarung und den Kosten gibt es hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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