Flirtprofile über Suchmaschinen auffindbar

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Viele Deutsche wollen im Internet die große Liebe finden – oder auch nur Zuneigung für eine Nacht. Doch ist Vorsicht geboten, viele Online-Dating-Portale halten nicht viel von Datenschutz. Wir dokumentieren einen besonders krassen Fall.
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Ein Portal räumte sich zum Beispiel im Kleingedruckten das Recht ein, Flirtprofile seiner Kunden für Suchmaschinen auffindbar und damit öffentlich einsehbar zu machen.

Zusätzlich wollte der Betreiber des Portals die Daten ihrer Nutzer auch an Dritte oder weitere eigene Portale weitergeben. „Damit wäre es also möglich, dass die eigenen Daten auf ganz anderen Online-Dating-Seiten stehen – völlig ohne Kontrolle des Nutzers“, warnt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Bayern.

Das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Bayern hat den Betreiber des Portals unterdessen erfolgreich abgemahnt. Das Unternehmen musste seine AGB daraufhin ändern. In einem Marktüberblick haben die Verbraucherschützer zahlreiche Fallen beim Online-Dating dokumentiert.

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

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In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.