Shakshuka aus Israel

Stand:
Pikant mit nur wenigen Zutaten
Shakshuka in einer Pfanne

Pikant mit nur wenigen Zutaten

Off

Zutaten für 4 Personen:

  • 1 kg reife Tomaten
  • 4 Frühlingszwiebeln
  • 4 Knoblauchzehen
  • 1 TL Kreuzkümmel
  • 1 Prise Cayennepfeffer
  • 4 Eier
  • Salz und Pfeffer
  • Öl zum Braten

 

Zubereitung:

  1. Frühlingszwiebeln in Ringe schneiden, den Knoblauch in dünne Scheiben. Tomaten würfeln.
  2. Frühlingszwiebeln, Knoblauch und Kreuzkümmel im Öl anbraten.
  3. Tomatenwürfel dazu geben, mit Cayennepfeffer, Salz und Pfeffer pikant abschmecken.
  4. Das Ganze 15 Minuten köcheln lassen.
  5. 4 Mulden in die Tomatenmasse drücken und in jede Mulde vorsichtig ein Ei schlagen. Das Eiweiß mit einer Gabel leicht mit den Tomaten vermischen.
  6. Die Eier 2-3 Minuten stocken lassen. Dabei kann es hilfreich sein einen Deckel auf die Pfanne zu legen.

Shakshuka zusammen mit Weißbrot genießen!

Icon Liegestuhl mit Sonnenschirm
Foto: maneka/stock.adobe.com
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.