Möhrensalat aus Spanien

Stand:
Für alle, die Tapas, Knoblauch und Kreuzkümmel lieben.
Ensalada de zanahorias

Für alle, die Tapas, Knoblauch und Kreuzkümmel lieben.

Off

Zutaten für etwa 6 Personen:

  • 600 g Karotten
  • 2 Knoblauchzehen
  • 2 TL gemahlener Kreuzkümmel
  • 1 TL Paprikapulver (edelsüß)
  • 2 EL Zitronensaft
  • 1 EL Honig
  • 6 EL Olivenöl
  • 1 Handvoll Koriander oder frische Petersilie
  • Salz und Pfeffer

 

Zubereitung:

  1. Karotten schälen und in etwa 1 cm dicke Scheiben schneiden. In kochendem Wasser in etwa 8 Minuten bissfest garen und abgießen.
  2. Geschälten Knoblauch sehr fein hacken oder in eine Knoblauchpresse geben. Mit den Karotten vermischen.
  3. In einer kleinen Schüssel Zitronensaft, Honig und Öl verrühren, Kreuzkümmel und Paprikapulver zugeben. Mit Salz und Pfeffer abschmecken.I
  4. Dressing über die Knoblauchkarotten geben und gut durchmischen.
  5. Koriander bzw. Petersilie hacken und ebenfalls untermischen.
  6. Vor dem Verzehr einige Stunden im Kühlschrank durchziehen lassen.

Buen provecho!Icon Urlaubsrezepte

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.