Gazpacho (spanische kalte Gemüsesuppe)

Stand:
Gazpacho
Off

Zutaten: Für 2 Portionen

ca. 120 g Weißbrot oder Ciabatta
250 ml Gemüsebrühe, abgekühlt
2 EL Rotweinessig
400 g vollreife Tomaten (ersatzweise gehackte Tomaten aus der Dose)
1 kleine Salatgurke
1 kleine rote Paprika
1 Knoblauchzehe
2 EL natives Olivenöl extra
  Salz, Pfeffer, Zucker, Chilipulver

 

Zubereitung:

  • Das Weißbrot in Würfel schneiden. Mit Brühe und Essig begießen und einige Minuten einweichen.
  • In der Zwischenzeit die frischen Tomaten heiß überbrühen, enthäuten und hacken. Die Gurke schälen, längs halbieren, mit einem Löffel entkernen. Die Paprikaschote entkernen.
  • Einen Teil des vorbereiteten Gemüses in feine Würfel schneiden, es sollen etwa 2 EL Gemüsewürfel entstehen. Die Gemüsewürfel in einem verschließbaren Behälter in den Kühlschrank stellen. Das restliche Gemüse grob hacken.
  • Das Brot mit Essig und Brühe sowie das gehackte Gemüse fein pürieren. Den Knoblauch durchpressen und dazugeben, das Olivenöl unterrühren
  • Die Suppe mit Salz, Pfeffer, Zucker und etwas Chilipulver abschmecken.
  • Die Gazpacho mindestens 2 Stunden im Kühlschrank gut durchkühlen lassen. Mit den Gemüsewürfeln bestreut servieren. Dazu schmeckt Brot.


Zubereitungszeit: 20 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.