Herstellerbefragung „Herkunftsangabe bei tiefgekühlten Lebensmitteln“

Stand:
Die Verbraucherzentrale Bayern untersuchte im Sommer 2021 eine Stichprobe von 52 Tiefkühlprodukten auf eine freiwillige Herkunftskennzeichnung. Dabei wurden exemplarisch 15 Tiefkühl-Erdbeeren, 24 Tiefkühl-Erbsen und 13 Fertiggerichte mit Hähnchenfleisch ausgewählt.
Ein Mann steht vor einem Tiefkühlregal und schaut sich ein Lebensmittel an.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zwei Drittel der erfassten 52 Tiefkühl-Produkte aus den Bereichen Obst, Gemüse und Fertiggerichte mit Hähnchenfleisch trugen keine Angabe des Herkunftslandes auf der Verpackung. Anschließend erhielten die Anbieter einen Fragebogen.
  • Besonders Hähnchenfleisch kommt teilweise von weit her.
  • Die Bereitschaft der Hersteller, künftig auf ihren Tiefkühlprodukten das Herkunftsland anzugeben, ist gering.
  • Die Verbraucherzentrale Bayern fordert eine generelle Kennzeichnung des Ursprungslands bei jedem Lebensmittel.
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Warum eine Herstellerbefragung?

Tiefgekühlte Lebensmittel sind in vielen deutschen Haushalten ein fester Bestandteil der täglichen Ernährung. Für tiefgekühltes Obst und Gemüse gibt es im Gegensatz zur Frischware keine Pflicht zur Kennzeichnung des Ursprungslandes. Ebenso ist eine Herkunftsangabe bei verarbeitetem Fleisch nicht zwingend. Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf kurze Transportwege wertlegen, können sich nicht bei allen Tiefkühlprodukten bewusst dafür entscheiden.

Kaum Herkunftskennzeichnung auf Tiefkühlprodukten

Bei frischen Obst- und Gemüsearten muss die Herkunft, bis auf einige Ausnahmen, angegeben werden. Aber sobald es tiefgefroren ist, entfällt die Kennzeichnungspflicht, ebenso bei gewürztem Fleisch.
Die Markterhebung der Verbraucherzentrale Bayern zeigte, dass lediglich jedes dritte der 52 erfassten Produkte freiwillig mit einer Herkunftsangabe deklariert war.
Alle Bio-Produkte hielten die verpflichtende Herkunftskennzeichnung („EU-“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“) ein, doch nur bei acht von 19 Produkten war das konkrete Ursprungsland abgedruckt.

Tortendiagramm: 69% der Produkte ohne Kennzeichnung des Herkunftslandes

 

Besonders Hähnchenfleisch kommt teilweise von weit her

Die Marktanalyse und die Auswertungen der Fragebögen ergab, dass das Hähnchenfleisch in Tiefkühl-Fertiggerichten überwiegend aus Thailand und Brasilien kommt, seltener aus europäischen Ländern wie Polen, Rumänien, den Niederlanden oder Belgien.
Die angebotenen Tiefkühl-Erdbeeren in der Stichprobe stammen aus den nordafrikanischen Ländern Marokko und Ägypten und aus Osteuropa (Türkei, Polen und Bulgarien). Kein einziges erfasstes Erdbeer-Produkt kommt aus Deutschland.
Dagegen beziehen die Anbieter die Rohware für tiefgekühlte Erbsen überwiegend aus Deutschland oder aus grenznahen Ländern wie Niederlande oder Belgien.

Weltkarte mit der Information, woher TKK-Erbeeren, TK-Erbsen und Geflügelfleisch in TK-Fertiggerichten häufig stammem

Geringe Bereitschaft auf Tiefkühlprodukten freiwillig das Herkunftsland anzugeben

Auf die Frage, ob die Anbieter sich vorstellen können, zukünftig freiwillig die Herkunft der Primär-zutat/ en aller ihrer Tiefkühl-Produkte auf der Verpackung anzugeben, antworten zehn der 20 befragten Hersteller mit „Nein“. Sechs Hersteller äußerten sich lediglich allgemein dazu. Zwei geben für alle ihre Produkte das Ursprungsland der Zutaten an.
Bei manchen Herstellern/ Handelsunternehmen erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher mehr dazu auf deren Internetseite und wiederum andere erteilen Interessierten auf Nachfrage Auskunft über die Herkunft. Diese Uneinheitlichkeit stellt für Verbraucherinnen und Verbraucher keinen zufriedenstellenden Zustand dar.
Positiv zu bewerten ist, dass manche der Befragten über eine freiwillige Herkunftskennzeichnung nachdenken.
Die genaue Produktübersicht mit den Antworten der Hersteller können Sie hier einsehen.

 

Forderungen der Verbraucherzentrale Bayern

  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch bei Tiefkühlware die genaue Herkunft der Rohware erfahren. Die derzeitige Gesetzeslage mit den vielen Ausnahmen ist nicht ausreichend, um für mehr Transparenz auf Verbraucherseite zu sorgen.
  • Eine Herkunftskennzeichnung mit Angabe des Ursprungslandes muss für alle Lebensmittel EU-weit verpflichtend werden.
  • Bei Bio-Lebensmitteln sollte die Öko-Basis Verordnung dahingehend ausgeweitet werden. Die momentan vorgeschriebene Angabe „EU-“, „Nicht-EU-“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ für Öko-Produkte ist für Verbraucherinnen und Verbraucher zu wenig aussagekräftig.
  • Bei verarbeiteten und zusammengesetzten Lebensmitteln sollte generell die Herkunft der Primärzutaten gekennzeichnet werden. Das betrifft Zutaten, die entweder mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder prägend für den Charakter des Lebensmittels sind.

 

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

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