Vitamin D aus Pflanzen

Stand:
Gerade lese ich auf Ihrer Website, dass Vitamin B 12 aus pflanzlichen Quellen nicht vitaminwirksam sein soll. Können Sie mir sagen, wie sich das bei Vitamin D verhält? Da werden inzwischen Produkte aus Flechten angeboten.
Off

Frage

Gerade lese ich auf Ihrer Website, dass Vitamin B 12 aus pflanzlichen Quellen nicht vitaminwirksam sein soll.
Können Sie mir sagen, wie sich das bei Vitamin D verhält? Da werden inzwischen Produkte aus Flechten angeboten.

Antwort

Grundsätzlich gibt es zwei Arten an Vitamin D: Vitamin D2 (Ergocalciferol) und Vitamin D3 (Cholecalciferol). Vitamin D2 kommt in Pilzen (nicht in Pflanzen) vor, Vitamin D3 in tierischen Lebensmitteln wie unter anderem Fettfischen, zum allergrößten Teil aber als Produkt durch Sonnenbestrahlung in unserer Haut.

In Nahrungsergänzungsmitteln werden beide Formen angeboten, überwiegend aber Vitamin D3. Beide Formen sind wirksam. D3 erhöht den Blutspiegel jedoch stärker und über einen längeren Zeitraum im Vergleich zu D2. Vitamin D3 kann aus dem Fett der Schafwolle oder auch aus Flechten gewonnen werden. Flechten gehören zur Gruppe der Pilze und Algen.

Chemisch unterscheidet sich Vitamin D3 aus Flechten nicht von dem tierischen Ursprungs. Die Verfügbarkeit für den Körper ist die gleiche. Bevor Sie ein derartiges Präparat einnehmen, sollten Sie ärztlich abklären, ob überhaupt ein Vitamin D-Mangel vorliegt.

Nur wenn die Menge, die durch Sonneneinstrahlung gebildet wird, nicht ausreicht, kann die Einnahme von Vitamin D-Produkten (maximal 20 Mikrogramm pro Tag) nach ärztlicher Absprache sinnvoll sein. Für bestimmte Personengruppen wie ältere Menschen und hochbetagte Senioren, Menschen mit dunklerer Hautfarbe, Vollverschleierung oder starkem Sonnenschutz besteht ein erhöhtes Risiko für eine Mangelversorgung.

Mehr dazu: Vitamin D-Produkte – Wann sind sie sinnvoll?

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.