Phosphor

Stand:
Phosphor als Nahrungsergänzungsmittel finde ich nicht, warum?
Off

Frage

Laut meinem Orthopäden soll ich Phosphor als Nahrungsergänzungsmittel nehmen. Wieso finde ich es weder in Drogerien noch in Apotheken?

Antwort

In Deutschland liegen keine repräsentativen Daten zur Phosphoraufnahme vor. Auf Basis verfügbarer Daten aus verschiedenen EU-Ländern liegt die geschätzte Aufnahme zwischen 1.000 und 1.767 mg/Tag beim Erwachsenen und somit deutlich oberhalb der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Zufuhr von 550 mg/Tag. Es ist sogar davon auszugehen, dass die tatsächliche Aufnahme deutlich höher ausfällt, da die Verwendung von Phosphaten als Zusatzstoff nicht ausreichend berücksichtigt werden kann. Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, dass es für gesunde Menschen aus ernährungsphysiologischer Sicht keinen Grund gibt, Phosphor in Form von Nahrungsergänzungsmitteln aufzunehmen, da davon ausgegangen werden kann, dass über die normale Ernährung mehr als ausreichend Phosphat zugeführt wird. Vermutlich haben Sie deshalb kein Nahrungsergänzungsmittel mit Phosphor gefunden.

Phosphor ist unter den Mineralstoffen am weitesten verbreitet. Vor allem eiweißreiche Lebensmittel wie Käse und Milchprodukte, Wurst und Fleisch sind reich an Phosphor. Auch Nüsse, Hülsenfrüchte, Obst und Gemüse enthalten größere Mengen Phosphat.

Hinzu kommt, dass etliche industriell hergestellte Lebensmittel phosphathaltige Zusatzstoffe enthalten, die laut Europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) bis zu 30 Prozent der durchschnittlichen Aufnahme von Phosphor ausmachen können. Sie erkennen sie an den E-Nummern E 338, E 339, E 340, E 341, E 343, E 450, E 451 und E 452 in der Zutatenliste. Sie dienen technologisch z.B. in Wurstwaren als Bindemittel, als Stabilisator oder Schmelzsalz in Eis und Desserts sowie als Konservierungsstoff oder Trennmittel. Lebensmittel mit Phosphatzusätzen sind z. B. Erfrischungsgetränke (insbesondere Cola-Getränke), Fleischerzeugnisse, Schmelzkäse, Kaffeeweißer, Milchpulver und Milchgetränke, Schlagsahne oder Sahneerzeugnisse.

Hohe Dosierungen von Phosphatzusätzen in Lebensmitteln können, wie Studien zeigen, unerwünschte gesundheitliche Auswirkungen haben, beispielsweise die Nieren schädigen. Laut EFSA liegt die maximale akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) für Phosphate bei 40 mg/kg Körpergewicht und pro Tag: Für eine Person mit einem Körpergewicht von 60 kg wären das 2.400 mg Phosphor täglich. Dieser Wert beinhaltet sowohl das natürliche in Lebensmitteln vorkommende als auch das aus Lebensmittelzusatzstoffen und ggf. aus Nahrungsergänzungsmitteln stammende Phosphor.

Dieser Richtwert gilt für gesunde Erwachsene, nicht für Menschen mit mittlerer bis starker Einschränkung der Nierenfunktion. Säuglinge, Kleinkinder und Kinder können diesen ADI-Wert bereits bei mittleren Verzehrmengen überschreiten. Dies gilt auch für Jugendliche, die sich aufgrund von vielen Fertigprodukten oder Cola-Getränken phosphatreich ernähren.

Bei einer hohen Phosphat-Zufuhr und gleichzeitig geringer Calcium-Aufnahme erhöht sich das Risiko für eine Knochendemineralisation, die Knochendichte nimmt ab und das Osteoporose- und Frakturrisiko steigt.

Sofern tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit für die Einnahme von Phosphor besteht (z.B. bei einer genetisch bedingten hypophosphatämischen Rachitis), dann ist nicht ein Nahrungsergänzungsmittel (= Lebensmittel) angeraten, sondern ein ärztlich verordnetes Medikament (Kassenleistung).

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.