Kupfer zur Nahrungsergänzung?

Stand:
Ist die zusätzliche Aufnahme von Kupfer mit Nahrungsergänzungsmitteln sinnvoll?
Off

Frage

Kupfer wird als eine Art Allroundtalent für den Zellstoffwechsel angepriesen. Vor allem wenn man sich schnell schlapp und müde fühlt oder Stress hat. Ist dann die Einnahme von hochdosiertem Kupfer (3 Milligramm mg pro Tag) sinnvoll?

Antwort

Nein, das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt grundsätzlich nicht mehr als 1 mg Kupfer pro Tag in Form von Nahrungsergänzungsmitteln zu nehmen. Kinder und Jugendliche sollten überhaupt kein Extra-Kupfer bekommen.
Kupfer ist ein Spurenelement und in sehr geringen Mengen (1-1,5 Milligramm pro Tag) lebensnotwendig. Die in Deutschland lebende Bevölkerung ist – das zeigt eine aktuelle Studie – ausreichend mit Kupfer versorgt. Tatsächlich wird mit der hier üblichen Ernährung die von der EFSA festgelegte gesundheitlich tolerierbare Obergrenze für die tägliche Kupfer-Aufnahme (0,07 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, maximal 5 Milligramm pro Tag) bei Jugendlichen und Erwachsenen schon zu über 50 Prozent erreicht.

Zu hohe Aufnahmemengen von Kupfer können vor allem längerfristig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, insbesondere zu einer Beeinträchtigung der Leberfunktion.

Im Körper trägt Kupfer zur Erhaltung von normalem Bindegewebe, zu einem normalen Energiestoffwechsel, zu einer normalen Funktion des Nervensystems, zu einer normalen Haar- und Hautpigmentierung, einem normalen Eisentransport sowie einer normalen Funktion des Immunsystems bei und es schützt die Zellen vor oxidativem Stress.

Gute Kupferlieferanten sind Getreideprodukte, Hülsenfrüchte wie Erbsen oder Linsen, Nüsse, Kakao, Schokolade, Kaffee, Tee und einige grüne Gemüse sowie Innereien, Fisch und Schalentiere.


Quellen:

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Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
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