Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte
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Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
91 Prozent der Befragten erwarten, dass Betreiber eines Online-Marktplatzes haften, wenn ein Problem nicht durch den Händler gelöst wird. Dies ist aktuell jedoch nicht der Fall.
Der vzbv fordert, dass Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen werden.
Diese Erwartungen der Verbraucher:innen werden jedoch häufig enttäuscht. Denn: Marktplatzbetreiber sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte auch sicher sind. Kommt es zu Problemen mit Produkten und die Händler reagieren nicht oder weigern sich, das Widerrufsrecht zu gewähren, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzen bleiben.
So sorgen Sie gegen Probleme mit Bestellungen auf Online-Marktplätzen vor
Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, weil ein Händler das Widerrufsrecht umgehen will, können Sie einige Dinge vor der Bestellung beachten:
Prüfen Sie vor der Bestellung, von wo die Ware verschickt wird. Ein deutscher Onlineshop ist keine Garantie dafür, dass die Ware auch aus Deutschland verschickt wird.
Suchen Sie eine Rücksendeadresse für Retouren, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Zahlen Sie nicht per Vorkasse.
Wenn Sie bei einem Problem mit einer Bestellung auf einem Online-Marktplatz haben, können Sie sich auch an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden.
Schildern Sie uns Ihren Fall!
Haben Sie Erfahrungen mit Amazon, eBay, Kaufland.de, Otto.de, Wish, Temu oder Shein gemacht? Nehmen Sie an unserem Aufruf „Temu, Amazon & Co.: Wie sicher sind die Produkte?“ teil und unterstützen Sie uns dabei, Verbraucherrechte zu stärken!
Foto: kritiya / Fotolia
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Forderung des vzbv: Online-Marktplätze müssen stärker in die Verantwortung genommen werden
Damit Verbraucher:innen besser geschützt werden, sind strengere Vorgaben für Plattformbetreiber notwendig. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung für das Geschehen auf ihrer Plattform tragen, denn schließlich verdienen sie daran.
So sollten sie etwa genauer hinschauen, inwieweit Produktsicherheits- und Verbraucherrechte auf ihrer Plattform eingehalten werden. Außerdem sollten sie prüfen, ob gefährliche Produkte vertrieben werden, bevor diese Verbraucher:innen zugänglich gemacht werden. Tun sie das nicht, sollten sie für Schäden haften.
Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos
Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim
Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.