Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Parship hält seine Kund:innen nach Ansicht des vzbv unzulässig in langfristigen Verträgen.
  • Der vzbv hält die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Nutzer:innen können den Vertrag nach dessen Ansicht außerdem  jederzeit fristlos kündigen.
  • Betroffene könnten Anspruch auf Erstattungen in Höhe von teils hunderten Euro haben.
  • Das Oberlandesgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Endgültig wird der BGH entscheiden.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg eine Musterfeststellungsklage gegen die Online-Partnerbörse Parship erhoben. Begründung: Das Unternehmen versuche, seine Kund:innen in unzulässiger Weise langfristig in kostspieligen Verträgen zu halten.

Der vzbv hält die Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Die Klage soll Kund:innen helfen, teure Mitgliedschaften zu beenden und Beiträge, die zu Unrecht erhoben wurden, zurückzufordern.

In seinem Urteil vom 26. Oktober 2023 gab das OLG Hamburg der Klage teilweise statt. Unzulässig seien die bis Februar 2022 verwendeten Klauseln, nach denen sich 6- und 12-Monatsverträge um ein Jahr verlängerten, wenn die Nutzer:innen nicht spätestens 12 Wochen vorher kündigten.

Ein fristloses Kündigungsrecht lehnte das Gericht ab. Für dieses und  weitere Ziele der Klage kämpft der vzbv nun vor dem Bundesgerichtshof. Dieser wird am 17. Juli 2025 über die Klage verhandeln.

Schon im Oktober 2020 hatte der Europäische Gerichtshof im Fall Parship geurteilt, dass hohe Zahlungen bei einem rechtzeitigen Widerruf nicht rechtens sind. Wer seinen Vertrag fristgerecht widerruft, muss nicht teils Hunderte Euro Wertersatz zahlen.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

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Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.