Inkassoforderungen von EOS? Jetzt an der Musterklage teilnehmen!

Stand:
Verbraucher:innen können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die EOS Investment GmbH anschließen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat das Anmeldeformular online freigeschaltet.
Vertragsunterlagen und Taschenrechner

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben.
  • Die Forderungen des Unternehmens sind nach Ansicht des vzbv künstlich hoch.
  • Alle Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage sind unter musterfeststellungsklagen.de/eos zu finden.
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Wird eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, kommt oft ein Inkassounternehmen ins Spiel. Die EOS Investment GmbH ist ein solches Unternehmen. Sie übernimmt offene Forderungen, beauftragt dann aber ein weiteres Unternehmen, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Beide Unternehmen gehören zur Otto-Group. Dadurch, dass die Forderungen innerhalb desselben Konzerns über mehrere Stationen weitergegeben werden, verursacht die EOS Investment GmbH nach Ansicht des vzbv künstlich hohe Kosten.

Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben. Der vzbv stellt einen Klage-Check bereit, mit dem Sie einschätzen können, ob Ihr Fall zu dieser Klage passt.

 

Worum genau geht es in der Klage?

Die Klage richtet sich gegen:

  • Die Inkassokosten, die die EOS Investment GmbH dafür in Rechnung stellt, dass sie die EOS DID beauftragt.

 

Sie wollen mitmachen? Tragen Sie sich ins Klageregister ein!

Kommt Ihr Fall in Frage? Sie können sich jetzt der Klage anschließen, indem Sie sich beim Bundesamt für Justiz eintragen. Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage schützt Sie auch vor der Verjährung Ihrer Ansprüche.

In den häufig gestellten Fragen zur Klage erhalten Sie weitere Informationen zur Teilnahme. Wichtige Informationen zum Prozess und Terminen erhalten Sie außerdem mit dem News Alert des vzbv per E-Mail.

Technische Störung beim Bundesamt für Justiz

Für Anmeldungen für Musterfeststellungsklagen hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) im Zeitraum vom 25. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 eine technische Störung gemeldet. Die auf den Internetseiten des BfJ eingegebenen Formulardaten wurden nicht in allen Fällen an das BfJ weitergeleitet.

Sollten Sie sich in diesem Zeitraum im Klageregister eingetragen haben und keine postalische Bestätigung erhalten haben, müssen Sie das entsprechende Formular erneut ausfüllen.

Hintergrund: "Konzerninkasso" – Künstlich hohe Kosten durch Vetternwirtschaft

Die EOS Investment GmbH übernimmt von verschiedenen Unternehmen offene Forderungen, wenn deren Kund:innen in Zahlungsverzug gekommen sind. Allerdings treibt die EOS Investment GmbH nicht selbst die Zahlungen ein, sie beauftragt ein Inkasso-Unternehmen, das demselben Konzern angehört: die EOS DID.

Wird ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet, fallen natürlich auch Inkassokosten an. Die üblichen Mahngebühren von beispielsweise 2,50 Euro werden bei EOS zu Inkassokosten von mindestens 70,20 Euro. Da die beiden EOS-Unternehmen demselben Konzern angehören, dürfen sie die Inkassokosten nach Ansicht des vzbv nicht fordern. Denn sie treiben die Kosten künstlich in die Höhe, indem sie sich gegenseitig beauftragen.

"Die Inkassobüros ziehen Verbraucher:innen mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche. Ein Verbraucher meldete dem vzbv, dass EOS von ihm Inkassokosten von 480 Euro verlangt. In welchem Ausmaß andere Verbraucher davon betroffen sind, können sie mit dem Klage-Check überprüfen und gleichzeitig ihre Unterlagen hochladen", sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.