3G+ für Ratsuchende und Besucher der Verbraucherzentrale Bayern

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Die neuen verschärften Corona-Regeln gelten zunächst bis zum 24. November 2021
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Die bayerische Staatsregierung hat verschärfte Corona-Regeln auf den Weg gebracht. Diese Regeln sind für alle Besucherinnen und Besucher der Verbraucherzentrale Bayern verbindlich.

3G+ für Ratsuchende und Besucher der Verbraucherzentrale Bayern

In den Beratungsstellen wird der Status von Besuchern von Mitarbeitenden der Verbraucherzentrale Bayern geprüft. Ratsuchende müssen einen aktuellen Corona-PCR-Test oder einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz/Genesung vorweisen. Ist dies nicht möglich, wird der Besucher auf das Fehlen der entsprechenden Unterlagen hingewiesen und muss die Räume der Verbraucherzentrale Bayern umgehend verlassen.

2G-Regelung in Hotspot-Landkreisen

In Landkreisen, die nach den aktuell gültigen Regeln als Hotspot gelten, erhalten nur noch Personen Zutritt zu den Beratungsstellen, die genesen oder doppelt geimpft sind. Mitarbeitende der Verbraucherzentrale Bayern prüfen hier ebenfalls den Status der Ratsuchenden.

FFP2-Maskenpflicht in den Beratungsstellen

Personen, die die Geschäftsräume der VZ Bayern betreten, müssen wieder FFP2-Schutzmasken tragen.

Ratsuchende können hier Termine für eine persönliche Beratung vereinbaren. Das Hygienekonzept der Verbraucherzentrale Bayern sieht vor, dass Ratsuchende während ihres gesamten Aufenthalts in den Räumen der Verbraucherzentrale Bayern eine FFP2-Maske tragen.

Die Verbraucherzentrale Bayern berät Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem zu den Themen Altersvorsorge, Geldanlage, Krankenversicherung, Energie und Verbraucherrecht. Zu finden sind die verschiedenen Beratungsangebote hier. Eine persönliche Beratung kann hier vereinbart werden.  Auch Beratungen per Telefon und online sind natürlich weiterhin möglich.

Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherfragen gibt es am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.

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