Verbraucherzentrale berät wieder vor Ort

Stand:
Ratsuchende können ab sofort Termine vereinbaren
Zwei Frauen sitzen sich bei einer Beratung gegenüber, tragen Schutzmasken und haben eine transparente Scheibe zwischen sich.
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Nach dem Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen öffnet die Verbraucherzentrale Bayern ihre Beratungsstellen wieder.  Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder vor Ort beraten lassen.

Die Gesundheit der Verbraucher und der Berater steht dabei weiter an erster Stelle. Für die Wiedereröffnung wurde daher das Hygienekonzept erneut überarbeitet.

Besucher müssen FFP2-Maske tragen

Die Verbraucherzentrale Bayern hat entschieden, dass Ratsuchende während ihres gesamten Aufenthalts in den Beratungsstellen eine FFP2-Maske tragen müssen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, Genesene und Geboosterte.

Die Verbraucherzentrale Bayern berät weiterhin auch per Telefon, online und per Video-Anruf. Zu finden sind die verschiedenen Beratungsangebote hier. Telefonisch zu erreichen ist die Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.

Hier veröffentlichen wir aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie.

 

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.