Zum vorläufigen Insolvenzverfahren in der P&R Unternehmensgruppe

Die Verbraucherzentrale Bayern rät betroffenen Anlegern, sich rechtlich beraten zu lassen
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Drei Gesellschaften des Finanzdienstleisters P&R aus Grünwald bei München haben am 15.3.2018 Insolvenz beantragt. Betroffen von der drohenden Insolvenz sind Anleger, die Container-Investments abgeschlossen haben.


In den meisten Fällen haben Verbraucher mit P&R einen Kaufvertrag abgeschlossen über den Erwerb einer bestimmten Anzahl von Containern. Diese wurden dann vermietet, und der Anleger erhielt die Mietzahlungen. P&R verpflichtete sich in dem Vertrag, am Ende der Laufzeit die Container zum Zeitwert zurückzukaufen. Wenn nun P&R aufgrund der Insolvenz ausfallen sollte, hat der Anleger keinen Anspruchsgegner mehr und muss mit finanziellen Nachteilen rechnen.


Im vorläufigen Insolvenzverfahren sind noch keine Forderungsanmeldungen möglich. Verbraucher können jedoch prüfen lassen, ob sie bei dem damaligen Verkauf des Investment falsch beraten worden sind. Möglicherweise kommen Schadenersatzansprüche gegen den Finanzberater oder –vermittler in Betracht.

Betroffene Anleger können sich für einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale Bayern anmelden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

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