Gericht klärt Rechtmäßigkeit der Kündigungen und Zinsberechnungen

Stand:
Am 13. Mai findet die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht statt. Prämiensparer können sich den Musterfeststellungsklagen noch bis zum 12. Mai anschließen. Wer zu lange wartet, kann leer ausgehen.
Passt Ihr Fall zur Klage?
Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg eingereicht.
  • Die mündlichen Verhandlungen in den Musterfeststellungsverfahren gegen die Stadtsparkasse München und die Sparkasse Nürnberg finden am 13. Mai 2022 vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München statt.
  • Prämiensparer können sich noch bis zum 12. Mai 2022 den Musterfeststellungsklagen kostenfrei anschließen, um so von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren und Verjährung zu vermeiden.

 

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In den Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht klärt sich, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klarstellen, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. „Die Kündigungen erfolgten aus unserer Sicht widerrechtlich. Wir gehen zudem davon aus, dass sowohl die Stadtsparkasse München als auch die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. Die Nachzahlungsansprüche belaufen sich auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.

"Prämiensparen Flexibel"-Sparverträge sind betroffen

Beteiligen können sich alle Kunden, die bei der Stadtsparkasse München oder Sparkasse Nürnberg einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Um selbst zu bestimmen, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen. „Über 4.000 Verbraucher haben diesen Online-Check bereits für sich durchgeführt. Der Zeitaufwand dafür beträgt nur wenige Minuten“, sagt Sascha Straub.

Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen.

Mündliche Verhandlung am 13. Mai 2022

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Termine für die mündlichen Verhandlungen in den Musterfeststellungsverfahren gegen die Stadtsparkasse München und die Sparkasse Nürnberg festgelegt. Die Klageregister sind für beide Musterfeststellungsklage gegen beim Bundesamt für Justiz weiterhin geöffnet. Auf www.bundesjustizamt.de ist das Online-Anmeldeformular freigeschaltet. „Sparer haben noch bis zum 12. Mai die Gelegenheit, ihre Ansprüche dort anzumelden und sich so einer Musterklage anzuschließen,“ so Straub. Trotzdem rät er, nicht zu lange damit zu warten, um Zeitnot zu vermeiden.

Klage-Check nutzen

Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen. Hier geht es  zum Klage-Check für Kunden der Sparkasse Nürnberg. Und hier geht es zum Klage-Check für Kunden der Stadtsparkasse München.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
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