Mündliche Verhandlung gegen Sparkasse Leipzig startet

Stand:
Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen: Am 22. April 2020 verhandelt das Oberlandesgericht Dresden die Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig.

 

Was Betroffene jetzt wissen müssen

  • Betroffene können sich bis zum 17. Januar 2023 beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden, um von der Klage zu profitieren. Wenn sie sich bereits angemeldet haben, müssen sie nichts weiter tun.
  • Die Frist zur Abmeldung endet mit Ablauf des 18. Januar 2023.
  • Ein Urteil ist am 18. Januar 2023 noch nicht zu erwarten.
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Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil die Sparkasse Leipzig vielen Prämiensparern ihrer Ansicht nach jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt hat. Sparer können sich nur noch bis zum 21. April 2020 der Musterklage anschließen und sich in das Klageregister eintragen.

Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden rechnet die Verbraucherzentrale 2020. Sollte der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen, dürfte die endgültige Entscheidung 2021 fallen.

Das Gerichtsverfahren ist öffentlich. Es gelten die von der Landesregierung angeordneten Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Sitzplätze sind begrenzt.

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