AGB-Check Doctolib

Das Arzttermin-Portal Doctolib hat zum 31.08.2022 seine Nutzungsbedingungen und seine Datenschutzrichtlinie geändert. Wir haben uns die Änderungen für euch im Detail angeschaut.
AGB-Aufdruck auf der Tastatur

Das Wichtigste in Kürze:

  • Doctolib ermöglicht es Nutzern, ein Profil für Angehörige anzulegen. Über dieses Profil können dann Arzttermine beispielsweise für die eigenen Kinder oder die Eltern vereinbart werden.
  • Wenn ihr die Daten eurer Angehörigen an ein Unternehmen wie Doctolib zur Nutzung weitergebt, werdet ihr damit selbst zum Datenverarbeiter.
Off

Doctolib hat seine Nutzungsbedingungen mit Wirkung zum 31.08.2022 geändert. Die Änderungen werden von Doctolib selbst so zusammengefasst:

  • Verbesserte Sicherheit: Wir haben die Doctolib-App mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt.
  • Verbesserte Dienste: In der Doctolib-App haben wir, zusätzlich zu den SMS- und E-Mail-Erinnerungen, Push-Benachrichtigungen aktiviert.
  • Mehr Transparenz: Wir haben alle Auftragsverarbeiter (Partner) aufgeführt, die uns dabei helfen, unsere Dienstleistungen anzubieten. Außerdem haben wir detailliert beschrieben, wie wir Statistiken erstellen, um die von uns angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.  Wir präzisieren auch, wie bestimmte Daten verarbeitet werden und auch den jeweiligen Zweck, z. B. um Sie über Änderungen an unseren Dienstleistungen zu informieren oder um Ihnen personalisierte Nachrichten zu senden.
  • Mehr Kontrolle: Für einige Dienste, wie die Nutzung von Google Maps bei der Suche nach einem/einer Ärzt:in oder Therapeut:in oder die Anzeige Ihrer Terminhistorie in Ihrem Konto, bitten wir Sie jetzt um Ihre Zustimmung.

Besonders interessant für euch fanden wir die Änderungen zur Dateneingabe von Angehörigen. Doctolib ermöglicht es Nutzern, ein Profil für Angehörige anzulegen. Über dieses Profil können dann Arzttermine beispielsweise für die eigenen Kinder oder die Eltern vereinbart werden.

Wichtig zu wissen ist: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbietet es nicht nur Unternehmen, Daten ohne Erlaubnis zu verarbeiten. Auch Privatpersonen können bei einer unerlaubten Datennutzung gegen die DSGVO verstoßen und in weiterer Folge ein Bußgeld kassieren.

Gebt ihr also die Daten eurer Kinder, eurer Eltern oder anderer Angehöriger an Doctolib weiter, solltet ihr gewisse Dinge beachten:

  • Zum einen verpflichtet euch Doctolib, dass ihr im Zweifel nachweisen können müsst, dass euer Angehöriger euch bevollmächtigt hat, in seinem Namen den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens zuzustimmen.
  • Darüber hinaus werdet ihr selbst zum Datenverarbeiter, wenn ihr die Daten an ein Unternehmen wie Doctolib zur Nutzung weitergebt. Tut das also nicht, ohne eure Angehörigen zuvor um Erlaubnis gefragt zu haben.
  • Ihr solltet euch auch vorab informieren, welche Rechte sich Doctolib einräumt und was es genau mit den Daten macht.
  • Gebt diese Information auch an eure Angehörigen weiter, damit sie wissen, worauf sie sich einlassen.
  • Denn vergesst nicht: auf dem Portal werden nicht nur Daten zur Identität des Patienten, sondern gegebenenfalls auch besonders sensible Daten zum Gesundheitszustand eingegeben.
     

Haben eure Liebsten Zweifel, solltet ihr für eine Terminvereinbarung besser weiterhin zum Telefonhörer greifen.

So sehen die Änderungen im Detail aus:

 

Bild: EDITIV

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.