Information Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.178,59 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.mehr Foto: Finanzfoto / Fotolia Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.mehr Foto: mohamed_hassan / Pixabay Fünf Wege zum Erhalt der P-Konto-Bescheinigung Wir zeigen Ihnen, wie Sie möglichst schnell an eine Bescheinigung gelangen und Ihr Existenzminimum über den Grundfreibetrag des P-Kontos hinaus sichern können.mehr Foto: AIMSTOCK / iStock Unzulässigen Zusatzentgelten und Leistungseinschränkungen widersprechen Wird ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt, dürfen keine höheren Kontoführungsentgelte fällig und bisher vereinbarte Leistungen nicht automatisch aufgehoben werden.mehr Musterbriefe und Beratung Musterbriefe zum P-Konto Die passenden Musterbriefe rund um das Thema "P-Konto" Rückforderung von Entgelten für die Führung eines P-KontosWiderspruch gegen Wegfall des Dispo-KreditsWegfall von Leistungen beim P-KontoMusterbescheinigung der Arbeitsgemeinschaft SchuldnerberatungMusterbrief Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-KontoWiderspruch Kündigung eines p-Kontos durch die Bank Unsere Beratungsangebote Wir bieten Ihnen in unseren Beratungsstellen Hilfe bei Geld- und Kreditproblemen an. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihres Existenzminimums, zum Beispiel durch Schutz vor Pfändungen, bei der Eröffnung eines Girokontos oder bei der Auszahlung unpfändbarer Beträge. https://www.verbraucherzentrale.de/beratung