Coronavirus: Wie Sie sich schützen und wer sich testen lassen sollte

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Auch wenn sich die Corona-Lage inzwischen entspannt hat und die letzten Regeln auslaufen, fragen sich viele Verbraucher:innen immer noch: Wie kann ich mich weiterhin vor dem Coronavirus schützen? Sollte ich mich testen lassen?
Erkältete Frau schneuzt sich in ein Taschentuch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt seit März 2023 keinen Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertestungen.
  • Die Pflicht von Testungen vor stationären Aufenthalten und Reha-Besuchen ist entfallen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sollten Sie sich bei Ihrem Hausarzt melden und testen lassen: Wenn Sie typische Symptome für Corona aufweisen, falls Sie Kontakt zu Corona-Kranken hatten oder in einem Gesundheitsberuf arbeiten. Oder nach bestimmten Reisen. Hausärzte können PCR-Tests anlassbezogen durchführen.
  • Inzwischen sind mehrere Medikamente zur Behandlung von COVID-19-Patient:innen auf dem Markt.
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Wie schütze ich mich vor einer Ansteckung?

Nach bisherigen Erkenntnissen wird SARS-CoV-2 bei direktem Kontakt über Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Auch Aerosole (feinste luftgetragene Partikel) spielen eine wichtige Rolle. Am besten schützen daher:

  • Husten- und Nies-Etikette
  • Händehygiene
  • Mund-Nase-Bedeckungen
  • 1-2 Meter Abstand zu krankheitsverdächtigen Personen

Diese Maßnahmen sind übrigens immer sinnvoll: Sie schützen gerade in Erkältungs- und Grippezeiten auch vor einer Infektion mit anderen Erregern.

Händewaschen ist eine ebenfalls sehr wirksame und einfache Methode, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Allerdings waschen viele Menschen ihre Hände zu kurz und reduzieren damit die Anzahl der Keime auf der Haut nicht wirksam. Gründliches Händewaschen sollte 20 bis 30 Sekunden dauern und fünf Schritte umfassen:

  1. Halten Sie Ihre Hände unter fließendes Wasser und wählen Sie die Temperatur so, wie es Ihnen angenehm ist.
  2. Seifen Sie Ihre Hände gründlich ein: Handaußen- und -innenflächen, Fingerspitzen, Daumen und Fingerzwischenräume sowie Fingernägel.
  3. Reiben Sie die Seife 20 bis 30 Sekunden gründlich ein.
  4. Spülen Sie die Hände unter fließendem Wasser ab. In öffentlichen Toiletten schließen Sie den Wasserhahn am besten mit einem Einweghandtuch oder dem Ellbogen.
  5. Trocken Sie die Hände gründlich ab, in öffentlichen Toiletten am besten mit einem Einmalhandtuch.

Wenn Sie keine Waschmöglichkeiten haben, achten Sie darauf, mit Ihren Händen Mund, Augen oder Nase nicht zu berühren und Speisen nicht mit den Händen zu essen.

Normale Seife ist ausreichend. Bisher gibt es keine Studien, nach denen die Verwendung von Seifen mit antimikrobiellen Zusätzen einen Nutzen bringt. Sogar ohne Seife reduziert allein das Waschen mit Wasser die Anzahl der Krankheitserreger.

Weitere Informationen rund um die Corona-Pandemie bekommen Sie auf den Internetseiten des Gesundheitsministeriums und der Bundesregierung.

Wer bekommt weiterhin gratis Bürgertests?

Seit dem 1. März 2023 wurde die Finanzierung sämtlicher Testungen nach Testverordnung eingestellt.

Corona-Selbsttest: Eignen sich Do-it-yourself-Tests für zu Hause?

Die Selbsttests werden vom Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte zugelassen. Diese Tests für Laien sind an der Sonderzulassungsnummer erkennbar.

Auf der Außenseite der Verpackung eines zugelassenen Selbsttests befindet sich gut leserlich ein Aufdruck über

  1. die Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte oder
  2. die CE-Kennzeichnung zusammen mit einer vierstelligen Kennnummer der benannten Stelle, wenn eine entsprechende Zertifizierung des Produkts als Selbsttest bereits stattgefunden hat

Die Abstriche können Sie eigenständig aus der vorderen Nase entnehmen. Ein tiefes Eindringen in den Nasenrachenbereich ist nicht notwendig. Der Test weist das Virus-Protein im Sekret nach, sofern eine ausreichende Virusmenge vorhanden ist. Ist das Ergebnis positiv, erscheint nach rund 15 Minuten im Sichtfeld ein 2. farbiger Strich, ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest.

Schnelltests zeigen eine Infektion erst ab einer bestimmten Viren-Anzahl an. PCR-Tests dagegen, also Labortests, sind wesentlich empfindlicher und zuverlässiger. Wegen des einfachen Marktzugangs für Hersteller sind viele Selbsttests im Handel erhältlich, die nur wenig verlässliche Ergebnisse liefern. Die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichten Listen sind wenig hilfreich, da die dortigen Qualitätsmerkmale auf Herstellerangaben beruhen.

Der Selbsttest ist nur eine Momentaufnahme, das heißt, schon am nächsten Tag könnte man Corona-positiv sein. Die Selbsttests haben eine gewisse Fehlerrate. Beim Schnelltest oder Selbsttest ist eine größere Menge an Viren erforderlich, um ein positives Ergebnis anzuzeigen.

Ein negatives Testergebnis kann etwa vor einem Besuch der Großeltern zusätzliche Sicherheit geben.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat einige dieser Schnelltests untersucht und die Ergebnisse in dieser PDF-Datei veröffentlicht. Achten Sie daher besonders auf folgende Einträge:

Der Prozentwert in der Spalte "Cq ≤25" gibt nur die Trefferquote bei sehr hoher Viruslast an. Wenn Ihre Viruslast niedrig ist, etwa weil Sie geimpft oder genesen sind, sollten Sie auf den Prozentwert in der Spalte rechts daneben ("Cq 25-30") achten. Dieser gibt an, wie genau der Test bei mittlerer bis hoher Viruslast ist.

Die Tests zur Eigenanwendung finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).  Eine gute Orientierung, wie zuverlässig einzelne Tests sind, bietet auch ein Barcode-Scanner. Dazu scannen Sie mit Ihrem Smartphone den Barcode des Tests, den Sie kaufen möchten.

Im Internet kursiert das Gerücht, die Tupfer in Corona-Selbsttests seien mit Ethylenoxid beschichtet und damit krebserregend. Dieses Gerücht ist falsch. Die Teststäbchen werden nicht beschichtet. Ethylenoxid ist ein Gas, das zur Sterilisation verwendet wird, vor allem von Medizinprodukten, die nicht erhitzt werden können. Da Ethylenoxid bekanntermaßen giftig ist, erfolgt nach der Sterilisation eine mehrstündige Belüftungsphase, nach der die Produkte hinsichtlich Rückständen untersucht werden müssen.

Was tun, wenn der Selbsttest positiv ausfällt?

Ist der Test positiv und sie haben Symptome, nehmen Sie dazu kurzfristig telefonischen Kontakt mit ihrem Hausarzt auf oder rufen Sie 116 117 an. Bitte gehen Sie in diesem Fall nicht ohne telefonische Voranmeldung zu Ihrem Hausarzt. Über die telefonische Beratung erfahren Sie, ob ein PCR-Test angebracht ist bzw. wie das weitere Vorgehen ist.

Wichtig zu wissen:

Selbsttests für zu Hause bieten immer nur eine Momentaufnahme. Nach einem Test sollte man sich nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Wichtig ist es auch weiterhin die AHA+L-Regeln einzuhalten. Nach Erkenntnissen von Wissenschaftlern weisen die Tests Schwächen beim Erkennen von Infektionen in der Frühphase auf. Beobachtet werde, so heißt es, dass die Tests nur beim größten Teil der ansteckenden Tage anschlagen: Es kommt ganz darauf an, wann man den Test macht.

Test und Nachweispflicht für Virusvariantengebiete

Die Einstufung der Virusvariantengebiete ändert sich regelmäßig und Sie sollten sich vor und während des Urlaubs über die aktuellen Regelungen informieren. Hier finden Sie mehr zu dem Thema Rückreise aus dem Urlaub: Quarantäne und Corona-Test bei Risikogebieten.

Auswirkung von Temperaturen auf Antigen-Schnelltests

Antigen-Schnelltests reagieren empfindlich auf Temperaturschwankungen, sowohl bei der Lagerung als auch bei der Durchführung der Tests. Das Ergebnis kann verfälscht werden, informiert das Bundesgesundheitsministerium. Insbesondere hohe Temperaturen sind kritisch. Liegen die Temperaturen über 30 Grad, lässt die Sensitivität nach und es kommt öfter zu falsch-negativen Ergebnissen. Eine Lagerung bei sehr hohen Temperaturen kann dazu führen, dass sich Kondenswasser im Testkit bildet und die Testleistung eingeschränkt sein kann.

Von einer Lagerung im Kühlschrank wird abgeraten, da der Test mitunter zu kalt gelagert werden würde. Ist es zu kalt, sinkt die Spezifität und die Ergebnisse der Tests sind vermehrt falsch-positiv.

Deshalb sollten Sie unbedingt die Temperaturangaben in der Packungsbeilage zum Lagern und Durchführen der Tests beachten. Wird es in der Wohnung sehr warm, können die Testkits beispielsweise in einem Schrank im kühlsten Raum oder im Keller aufbewahrt werden. Die Selbsttestung sollte auf die kühleren Morgen- und Abendstunden verlegt und der Teststreifen während der Wartezeit nicht in der prallen Sonne platziert werden. Häufige Temperaturschwankungen sollten Sie vermeiden.

Gibt es eine Testpflicht am Arbeitsplatz?

Eine Testpflicht am Arbeitsplatz besteht nicht mehr.

Wer hat Anspruch auf einen PCR-Test?

Personen mit Corona-Symptomen

Seit dem 1. März 2023 besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose PCR-Testungen. Im Rahmen Ihrer Krankenbehandlung können Ärzte und Ärztinnen einen Test veranlassen. Dies gilt bei Vorliegen von Symptomen. Die Entscheidung für eine PCR-Test ist dabei nicht abhängig vom Vorliegen eines Schnelltests, sondern ist davon unabhängig. Die Abrechnung eines solchen Tests fällt nicht mehr unter die Testverordnung, sondern erfolgt im Rahmen der Krankenbehandlung und wird mit ihrer Krankenkasse (über die Ärzte und Ärztinnen) abgerechnet.

Alternativ können Sie sich auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden (Rufnummer: 030 346465100).

Haben Sie typische Symptome einer Coronavirus-Infektion – zum Beispiel Halsweh, Husten und Schnupfen – gilt nach wie vor: Bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause. Und: Setzen Sie sich am besten telefonisch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt in Verbindung.

Wer übernimmt die Kosten für einen PCR-Test?

Für die genannten Personengruppen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung die Kosten für die Tests. Das gilt unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus, und damit auch für Personen ohne Versicherungsschutz. Dabei handelt es sich um eine versicherungsfremde Leistung, für die der Bund einen Zuschuss aus Steuermitteln leistet.

Wenden Sie sich als Privatversicherte mit Symptomen an Ihren Arzt und wird der Test ärztlich verordnet, so handelt es sich um einen Versicherungsfall Ihrer privaten Krankenversicherung. Sie bekommen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gegen das Coronavirus habe ich?

Im Zentrum der Behandlung stehen - je nach Schweregrad - unterstützende Maßnahmen. Dazu gehören die Gabe von Sauerstoff, Flüssigkeit und Antibiotika bei bakteriellen Begleitinfektionen.

Inzwischen wurden mehrere Wirkstoffe und Medikamente zugelassen, um COVID-19-Erkrankungen zu behandeln:

  • Remdesivir,
  • das Kortisonpräparat Dexamethason,
  • die monoklonalen Antikörpermedikamente Ronapreve® und RoActemra® sowie
  • seit Januar 2022 das Arzneimittel Lagevrio®.

Außerdem ist das antivirale Medikament Paxlovid® verfügbar und kann künftig verordnet werden. Damit gibt es ein weiteres Präparat, das schwere Krankheits- und Todesfälle bei Risikopatient:innen verhindern kann.

Mit dem Medikament sollen Patient:innen behandelt werden, die

  • Symptome haben,
  • nicht im Krankenhaus sind,
  • nicht künstlich beatmet werden müssen,
  • ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Paxlovid® sollte so früh wie möglich und innerhalb der ersten 5 Tage, nachdem die Symptome beginnen, verabreicht werden.

Hausärzt:innen können das Medikament Paxlovid® zur Behandlung von COVID-19 ab sofort auch direkt an ihre Patient:innen abgeben. Zusammen mit dem Arzneimittel erhalten Patient:innen ein Informationsblatt ausgehändigt

Diese neue Regelung gilt nur für Hausärzt:innen. Fachärzt:innen sowie Kinder-und Jugendärzt:innen können Paxlovid nicht direkt in ihrer Praxis an Patient:innen abgeben. Sie können aber weiterhin ein Rezept für Paxlovid ausstellen, wenn eine Indikation vorliegt.

Auch vollstationäre Pflegeeinrichtungen können Paxlovid® in einer bestimmten Menge bevorraten und direkt nach einer ärztlichen Verordnung an betroffene Bewohner:innen abgeben.

Weitere Informationen zu Corona erhalten Sie auch bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland. Einige haben spezielle Telefonnummern geschaltet.

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