Schadensersatz statt Möbelabnahme
Wenn Ihnen durch die verzögerte Lieferung ein finanziell messbarer Schaden entstanden ist, können Sie auch Schadenersatz statt der Leistung geltend machen. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn ein anderer Händler Ihnen die gewünschten Möbel sofort liefern könnte. Verlangt dieser einen höheren Preis, müsste Ihnen Ihr ursprünglicher Vertragspartner die Preisdifferenz erstatten. Anders als beim Rücktrittsrecht setzt ein Anspruch auf Schadenersatz zusätzlich voraus, dass der Händler die verspätete Lieferung auch verschuldet hat. Davon ist in der Regel auszugehen. Der Händler kann sich zum Beispiel nicht einfach auf Lieferschwierigkeiten beim Hersteller berufen. Wendet der Händler fehlendes Verschulden ein, muss er triftige Gründe dafür benennen.
Möchten Sie Schadensersatz geltend machen, müssen Sie dem Händler zunächst eine Nachfrist setzen. Sie können dazu ebenfalls unseren Musterbrief: Mahnung und Fristsetzung zur Nachlieferung verwenden.
Schadenersatz neben Möbelabnahme
Was nutzt es Ihnen, aus dem alten Vertrag auszusteigen, wenn Sie beim nächsten Vertragspartner wieder eine lange Lieferfrist in Kauf nehmen müssen und mit dem Warten von vorn beginnen? Da kann es sinnvoll sein, am alten Vertrag festzuhalten und von Ihrem bisherigen Vertragspartner Ersatz des Schadens zu verlangen, der Ihnen durch die verspätete Lieferung entstanden ist bzw. noch entsteht.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens neben der weiteren Vertragserfüllung ist ebenfalls in der Regel eine Mahnung. Mahnen Sie den Händler am besten schriftlich (Musterbrief: Mahnung und Fristsetzung zur Nachlieferung). Die ab dem Zugang der Mahnung entstehenden Schäden sind dann prinzipiell ersatzfähig. Ist ein konkreter Liefertermin bestimmt, gerät der Händler auch ohne Mahnung in Verzug.