Vertragsanpassungen bei Privatzahlern im Pflegeheim
Wenn Sie als Privatzahler in einem Pflegeheim leben, muss das Pflegeunternehmen – um Ihren Vertrag zu ändern – zunächst schriftlich begründen, inwieweit sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf geändert hat. Darüber hinaus muss der Betreiber darlegen, inwiefern sich dieser veränderte Bedarf auf die Kosten auswirkt. Dabei muss er
- die alten Leistungen und die alten Kosten
- den neuen Leistungen und den Kosten
schriftlich gegenüberstellen.
Als Heimbewohner können Sie sich überlegen, ob Sie das Angebot ganz, teilweise oder gar nicht annehmen möchten. Die Kosten steigen beziehungsweise sinken in dem Umfang, in dem das geänderte Angebot angenommen wird. Wenn Sie das Angebot nur teilweise oder gar nicht annehmen, kann der Unternehmer Ihren Vertrag unter Umständen kündigen.
Unter welchen Bedingungen ein Pflegeunternehmen den Vertrag kündigen darf, erfahren Sie in unserem entsprechenden Beitrag.
Pflegegrad-Rückstufung: Was tun, wenn weniger Hilfe notwendig ist?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie weniger Hilfe brauchen, verläuft der Prozess im Prinzip ganz ähnlich wie bei einem Mehrbedarf an Pflege.
Wenn Sie Leistungen einer Pflegekasse erhalten und glauben, weniger Unterstützung zu brauchen, sollten Sie die Pflegekasse informieren und eine neue Begutachtung beantragen.
Wenn Sie zusätzlich Leistungen vom Sozialhilfeträger erhalten, ist es sinnvoll, dass Sie auch ihn kontaktieren. Gleichzeitig sollten Sie den Unternehmer über Ihr Vorgehen informieren.
Sollte daraufhin der Pflegegrad aberkannt oder auf Pflegegrad eins verringert werden, würden allerdings die Leistungen der Pflegeversicherung entfallen bzw. erheblich sinken. Will der Bewohner weiterhin im Heim bleiben, muss er die Kosten in der Regel selbst tragen. Ansonsten müsste er aus dem Heim wieder ausziehen.
Ein Bewohner, der weder Leistungen von der Pflegekasse noch Sozialleistungen erhält, kann von sich aus auf die Einrichtungsleitung zugehen und verlangen, dass der Vertrag an den verringerten Bedarf angepasst wird.