Doppelte Abbuchung nach dem Einkauf

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Wird eine Kartenzahlung doppelt abgebucht, sollten sich Kunden an den Händler und die Bank wenden - vor allem, wenn das Konto dadurch ins Minus rutscht.
Ec-Karte in einem Kartenlesegeträt
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Gelegentlich reiben sich Verbraucher bei dem Blick auf den Kontoauszug oder in das Onlinebanking-Portal verwundert die Augen: Der Einkauf im Supermarkt wurde gleich doppelt abgebucht. Solche Fehler können vom Händler, den beteiligten Banken oder den jeweiligen Dienstleistern verursacht werden. Oft sind sehr viele Verbraucher betroffen.

Die beteiligten Banken und Händler versichern in der Regel, dass die Fehlbuchungen zeitnah korrigiert werden. In den der Verbraucherzentrale bekannten Fällen erfolgten die Korrekturbuchungen innerhalb einer Woche. Für die meisten Kunden bleibt es also bei einem kleinen Schreck.

Ist das Konto durch die Doppelbuchung allerdings ins Minus gerutscht, fallen womöglich hohe Dispo- oder Überziehungszinsen an. Wünschenswert wäre es, wenn die Unternehmen auch diese Kosten unbürokratisch und schnell erstatten. Kunden können sich in solchen Fällen an ihre eigene Bank wenden und der zweiten Buchung widersprechen. Zumindest nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist die zweite Zahlung nicht autorisiert, sodass die Bank verpflichtet ist, den Betrag unverzüglich zu erstatten. Die Gutschrift muss valutagerecht erfolgen, also so, als wäre die doppelte Belastung nie erfolgt.

Verbraucher können sich auch an den Händler wenden, der doppelt abgebucht hat und dort angefallene Zinsen geltend machen. Vor der Einleitung rechtlicher Schritte sollten Kunden sich allerdings juristischen Rat einholen. Insbesondere ist zu klären, wer für den Fehler verantwortlich ist.

Zahlen mit Karten

  • Kontoauszüge zeitnah kontrollieren und Fehler umgehend der eigenen Bank melden.
  • Die PIN-Eingabe auch an der Kasse mit der Hand abdecken.
  • Karte nicht aus dem Blick lassen.
  • Karte und PIN immer getrennt aufbewahren. Die PIN idealerweise auswendig lernen.
  • Vor PIN-Eingabe oder Unterschrift den Rechnungsbetrag prüfen.
  • Vorab informieren, wo und wie man seine Karte bei Verlust oder Diebstahl sperren kann (Polizei und Sperrnotruf).
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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