Klare Kennzeichnung von Fairtrade-Anteil und Mengenausgleich auf der Vorderseite einer Verpackung.
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Im Fairen Handel gibt es neue Entwicklungen und Veränderungen. So wurden u.a. die Standards für Mischprodukte (z.B. Keks oder Schokolade) von Fairtrade-International geändert und Fairtrade-Programme mit neuen Siegeln eingeführt. Diese müssen für Verbraucher/-innen transparent sein, damit sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert deshalb eine klare Kennzeichnung des Fairtrade-Anteils und des Mengenausgleichs auf der Vorderseite der Verpackung. Darüber hinaus bedarf es einer gesetzlichen Definition von "Fair" und einem einheitlichen Fair-Siegel mit definierten Kriterien.