Ursachen für Schimmel und wer haftet: Mieter:innen oder Vermieter:innen?

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Bei Schimmelbefall wälzen Vermieter:innen gerne die Verantwortung auf ihre Mieter:innen ab. Doch nicht immer stecken falsches Heizen und Lüften hinter dem Schimmelbefall in der Wohnung.
Eine Frau schaut geschockt auf ihre schimmelige Wand.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch korrektes Heizen und Lüften kann Schimmel meist verhindert werden.
  • Mieter:innen sind nicht immer Schuld: Auch bauliche Gegebenheiten können Schimmel-Entstehung begünstigen.
  • Mieter:innen müssen Vermieter:innen sofort informieren, haften aber nur dann, wenn sie den Schimmel verursachen. Andernfalls müssen Vermieter:innen die Beseitigung zahlen.
  • Vermieter:innen müssen den Schaden umgehend beseitigen lassen – unabhängig von der Ursache.
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Hintergrundwissen: Wie entsteht Schimmel in der Wohnung?

Schimmelsporen gibt es überall, in der Außenluft und in der Innenluft. Damit daraus Schimmelpilze wachsen, benötigen sie zwei Dinge: einen Nährboden, etwa Holz oder Tapeten, sowie Feuchtigkeit. Die Feuchtigkeit kann von außen kommen, durch undichte Fenster oder einen kaputten Dachziegel. Sie kann aber auch von innen kommen, zum Beispiel durch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit.

Haben Sie auffällige Schimmelflecken entdeckt, sollten Sie daher umgehend herausfinden, wo die Feuchte herkommt.

Richtiges Heizen und Lüften

In jedem Haushalt entstehen große Mengen an Wasserdampf, etwa durch das Duschen, Kochen oder Waschen. In einem 4-Personen-Haushalt sind das gut 10 Liter am Tag. Räume mit einer besonders hohen Luftfeuchtigkeit sind typischerweise Küche, Bad und Schlafzimmer.

Für das Wachsen von Schimmelpilzen genügt eine relative Luftfeuchte von 70 bis 80 Prozent vor der Oberfläche. Das lässt sich mit einem Hygro-Thermometer kontrollieren. Eine optimale Raumluftfeuchte liegt bei um die 50 Prozent.

Trifft in einem Raum immer wieder eine zu feuchte Raumluft auf eine kalte Wand, schafft das die idealen Bedingungen für das Wachsen von Schimmelpilzen. Um das zu verhindern, sollten Sie im Idealfall:

  • Wasserdampf möglichst vermeiden

Kochen Sie mit Deckel, trocknen Sie Wäsche nicht in der Wohnung, ziehen Sie die Fliesen und Duschwände nach dem Duschen mit einem Wischer ab und verzichten Sie auf Raumluftbefeuchter.

  • Richtig lüften

Lüften Sie die Feuchtigkeit aus, bevor an den kalten Oberflächen im Raum Schimmel wachsen kann. Beim Lüften im Winter tauschen Sie so die warme und feuchte Luft im Innenraum gegen kältere und damit trockenere Luft von außen aus.

Vermeiden Sie in der Heizperiode Dauerlüften durch Kippfenster. Um nicht unnötig Energie zu verschwenden, ist stattdessen mehrmals täglich fünf bis zehn Minuten langes Stoßlüften empfehlenswert. Drehen Sie währenddessen die Heizung runter. Eine Ausnahme bildet hier das Schlafzimmer: Hier entstehen nachts eine hohe CO2- als auch eine hohe Feuchtebelastung, so dass nächtliche Kipplüftung sinnvoll sein kann.

  • Genügend heizen

Bewohnte Räume sollten eine Temperatur von mindestens 18 Grad Celsius haben. Das entspricht bei den meisten Heizungen einer Einstellung zwischen 2 und 3. Nicht dauerhaft genutzte Räume (z.B. Abstellkammer) sollten eine Raumtemperatur von mindestens 16 Grad Celsius haben.

Schließen sie die Türen zu kühlen Räumen, damit die feuchtwarme Luft aus den anderen Räumen nicht hinein kommt und sich an den kalten Wänden festsetzt.

  • Kalte Ecken im Raum meiden

Sorgen Sie dafür, dass die warme Heizungsluft möglichst überall im Raum hingelangen kann. Verdecken Sie Heizkörper nicht mit Gardinen, Verkleidungen oder Möbeln. Stellen Sie möglichst keine großen Möbel an Außenwände oder achten Sie darauf, sie mit einem Mindestabstand von 10 cm zur Wand aufzustellen.

Spezialfall Schlafzimmer
In Schlafräumen setzt sich die Feuchtigkeit in Oberflächenmaterialien wie Tapeten oder Kissen und Matratze fest. Daher sollen Sie dort morgens gut durchlüften, danach den Raum aber wieder auf 18 Grad Celsius aufheizen. So geben die Materialien die Feuchtigkeit wieder in die warme Luft ab. Spätestens abends vor dem Schlafengehen sollten Sie noch einmal Lüften, damit die feuchte Luft wieder entweichen kann.

Sind wirklich immer die Mieter:innen Schuld?

Mieter:innen können zwar durch falsches Heizen und Lüften sowie durch ungünstige Möblierung die Bedingungen für Schimmelpilze verursachen. Allerdings sind nicht immer die Mieter:innen gleich verantwortlich. Oft begünstigen auch bautechnische Rahmenbedingungen das Entstehen von Schimmel.

Typische Bauschäden:

Dabei kann es sich etwa um eine kaputte Lüftung im fensterlosen Bad handeln oder um zugige Dach- oder Fensteranschlüsse. Es kann aber auch Wasser von außen in den Raum eindringen, zum Beispiel durch kaputte oder undichte Fenster und Türen, durch einen Riss in der Wand, einen verrutschten Dachziegel oder eine defekte Wasserleitung.

Auch unzureichend gedämmte Gebäude können die Entstehung von Schimmel begünstigen. Etwa dann, wenn sich Räume schlecht auf 18 Grad Celsius aufheizen lassen.

Wer haftet wann?

Ob Vermieter:in oder Mieter:in die Kosten für die Schimmelbeseitigung tragen, hängt von den Verursachenden ab. Sind nachweislich bauliche Rahmenbedingungen Schuld am Schimmel, müssen Vermieter:innen dafür aufkommen. Ist falsches Verhalten beim Heizen oder Lüften seitens der Mieter:innen für das Entstehen des Schimmels verantwortlich, müssen diese die Kosten tragen. Meist kommen aber mehrere Einflüsse zusammen, so dass im Streitfall vor Gericht Sachverständige die Lage bewerten müssen.

Mieter:innen sollten idealerweise nachweisen können, dass sie ordnungsgemäß gelüftet und geheizt haben. Die Raumtemperatur und Lüftungszeiten können sie zum Beispiel in einem Protokoll festhalten.

Vermieter:innen müssen dagegen nachweisen können, dass der Schaden nicht baulich bedingt ist, zum Beispiel durch den Nachweis von Sanierungs- und Dämmmaßnahmen.

Vermieter:innen müssen den Schimmel und das befallene Material zeitnah beseitigen (lassen) – unabhängig davon, wer für den Schaden verantwortlich ist.

Faktencheck: Macht Schimmel krank?

Schimmel kann verschiedene Krankheiten verursachen und ist besonders für Menschen mit Atemwegserkrankungen gefährlich. Dabei kann Schimmel zum Beispiel Atemnot und Asthma auslösen sowie eine bestehende Erkrankung verschlimmern.

Bewohner:innen von Räumen mit Feuchteschäden können daher über Symptome wie Augenbindehaut-, Hals- und Nasenschleimhautreizungen, ebenso sowie Husten, Kopfschmerzen oder Müdigkeit klagen.

Schritt für Schritt-Anleitung: Der Schimmel ist da – und der Ärger mit den Vermieter:innen auch. Was nun?

  • Schaden melden: Sobald Mieter:innen den Schimmel entdecken, sollten sie sofort nachweislich ihre:n Vermieter:in darüber informieren, am besten schriftlich. Damit kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nach. Wichtig: Mieter:innen sollten insbesondere bei größeren Schäden nicht selbst versuchen, den Schaden zu beseitigen, damit können sie ihn schlimmstenfalls vergrößern.
  • Abwarten: Nun sind Vermieter:innen an der Reihe, den Schaden zu beseitigen. Zwischenzeitlich sollten sie sich rechtlich beraten lassen
  • Recht auf Mietminderung sollten sie nur nach vorheriger rechtlicher Beratung geltend machen und wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht für den Mangel verantwortlich sind.
  • Vor Gericht: Werden sich Vermieter:innen und Mieter:innen nicht einig, wer für den Schaden haftet, landen sie oft vor Gericht. Sachverständige prüfen dann, wer verantwortlich ist. Allerdings kann das teuer werden. Daher lohnt es sich immer, vorher Rat zu suchen, zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund. Viele Fälle lassen sich so außergerichtlich lösen. 

Weiterführende Informationen der Verbraucherzentralen:

Unter anderem hat die Verbraucherzentrale NRW online umfangreiche Informationen rund um das Thema Schimmel für Sie bereitgestellt:

 

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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