Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Dateyard

Pressemitteilung vom
Gericht erklärt Klauseln zum Umgang mit Kundendaten für unwirksam
Off

Die Online-Dating-Firma Dateyard darf künftig nicht mehr selbstständig im Namen ihrer Nutzer Nachrichten an andere User schreiben. Auch Kundendaten zwischen den verschiedenen Plattformen des Unternehmens auszutauschen, ist unzulässig. Das hat das Landgericht München nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden (Az.: 12 O 19277/77). In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lässt sich Dateyard das Recht einräumen, „zur Unterstützung der Kommunikation“ selbst im Namen seiner Nutzer im Postfach aktiv zu werden. Nach Auffassung des Gerichts steht diese Klausel dem Sinn und Zweck eines Online-Dating-Vertrags entgegen. Der Nutzer soll selbst entscheiden können, mit wem er in Kontakt tritt und mit welchem Ziel. Das Gericht hat die entsprechende Klausel in seinem Urteil für unwirksam erklärt. Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht in der Verbraucherzentrale Bayern, begrüßt das Urteil und sagt: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die AGB von Dateyard gegen das Recht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen“.

Eine weitere AGB-Klausel von Dateyard besagt, dass Profile von Nutzern auch auf weiteren Seiten des Unternehmens angezeigt werden dürfen. Tatjana Halm meint dazu: “Verbraucher, die auf einer der Dateyard-Seiten lediglich flirten wollen, können ohne ihr Wissen auf eindeutigen Sexseiten landen. Diese Praxis widerspricht allem, was Verbraucher beim Online-Dating erwarten.“ Auch nach Auffassung des Gerichts muss ein Nutzer, der sich auf einer Flirtseite anmeldet, nicht damit rechnen, dass sein Profil auf weiteren Seiten des Betreibers erscheint. Außerdem verstößt die Klausel gegen Datenschutzrechte und ist unwirksam. Das Unternehmen hat gegen das Urteil des Landgerichts München I Berufung eingelegt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.