Unangemessene Mahn- und Servicegebühren
Auch die Mahn- und Servicekosten des Angebotes "Geldnotruf" waren verhältnismäßig hoch. Die Fidor Bank verlangte
- 3,00 Euro für den ersten "Überfälligkeits-Alert",
- 3,00 Euro für die anschließende "Zahlungserinnerung" und
- 3,00 Euro für die "letzte Mahnung".
Durch die kurze Dauer des Kredites hätten sich die Gesamtmahnkosten damit innerhalb weniger Tage auf 9,00 Euro belaufen können. Damit hätten diese Mahn- und Servicegebühren den zu erwartenden Schaden um das Dreifache überstiegen, was aus unserer Sicht unverhältnismäßig hoch ist und gegen geltendes Recht verstößt.
Fidor Bank deckelt Mahngebühren auf Nachdruck
Die Fidor Bank hat mittlerweile reagiert und in mehreren Schritten eine vollumfängliche Unterlassungserklärung abgegeben. Die Bank sichert zu, die beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden sowie die Mahnkosten auf maximal 3,00 Euro zu deckeln. Diese Verpflichtung gilt für Neuverträge, die ab dem 16.11.2018 geschlossen werden.
Wichtig! Kurzzeitkredite oder sogenannte Payday Loans decken nur den momentanen Bedarf. Sie müssen nach sehr kurzer Laufzeit zurückgezahlt werden. Fehlt das Geld dann an anderer Stelle, ist die Gefahr groß weitere Verbindlichkeiten aufzunehmen.