Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern startet am 26. Juli ein neues <br/>
Rechtsberatungsangebot

Die Verbraucherzentrale Bayern startet am 26. Juli ein neues <br/>
Rechtsberatungsangebot

Off

Ein Unfall mit Folgen, die Reise kann nicht angetreten werden oder das Haus wird durch ein Unwetter beschädigt: In diesen und ähnlichen Situationen sind Verbraucher froh, wenn sie versichert sind. Doch nicht immer wird der Schaden zügig und unkompliziert reguliert. "Es kommt vor, dass der Ärger für den Geschädigten erst richtig losgeht, sobald die Schadensmeldung bei der Versicherung eingegangen ist", sagt Sibylle Miller-Trach, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Um nicht zahlen zu müssen, greifen Versicherungen immer wieder zu Argumenten wie die Police decke den vorliegenden Fall nicht ab oder der Schaden sei zu spät gemeldet worden. Ab sofort stehen Betroffene mit ihren Fragen nicht mehr alleine da. "Unser neues Rechtberatungsangebot ermöglicht es Verbrauchern, sich an uns zu wenden, wenn die eigene Versicherung im Schadensfall nicht oder nicht vollständig zahlt", informiert die Expertin.

Ab dem 26. Juli 2016 haben Versicherte die Möglichkeit, ihren Fall von einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Bayern prüfen zu lassen. Sollte es erforderlich sein, übernehmen die Juristen zudem die außergerichtliche Rechtsvertretung. Die neue Spezialberatung "Schadensfall Versicherung" wird in den Beratungsstellen Landshut, München, Nürnberg und Würzburg angeboten. Die persönliche Beratung kostet 40 Euro für eine halbe Stunde. Termine können ab sofort über jede Beratungsstelle in Bayern vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.