Neue Produktinformationsblätter liefern alles Wichtige auf einen Blick

Pressemitteilung vom
Verträge fürs Handy und Co werden transparenter

Verträge fürs Handy und Co werden transparenter

Off

Ab Juni 2017 sind Anbieter von Verträgen für Mobilfunk, Festnetz und Internet verpflichtet, ein Produktinformationsblatt (PIB) zur Verfügung zu stellen. Die PIBs müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile des Produktes enthalten und sollen so mehr Transparenz für Verbraucher schaffen. Die Verbraucherzentrale Bayern begrüßt die Neuerung: "Die Vertragslaufzeit, der Preis und die Datenübertragungsrate sind auf den ersten Blick ersichtlich. Dadurch haben Verbraucher die Möglichkeit, Anbieter schneller und unkomplizierter miteinander zu vergleichen", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Aus ihrer Sicht ist es auch hilfreich für Verbraucher, dass die Produktinformationsblätter einheitlich sind. "Das wird es einfacher machen, das passende Angebot zu wählen", so Tatjana Halm.

Die Anbieter müssen die neuen Informationsblätter aushändigen, auslegen oder im Internetangebot bereitstellen. Außerdem haben Verbraucher künftig das Recht, die Leistungsfähigkeit ihres Internetanschlusses überprüfen zu lassen. Die Bundesnetzagentur stellt hierfür unter www.breitbandmessung.de einen Dienst zur Verfügung. Wer Fragen zu bestehenden Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverträgen hat, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die Standorte sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.