Die Berechnung basiert auf dem Kurzverfahren des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU, Darmstadt) und ist vergleichbar mit dem vereinfachten Rechenverfahren für Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Abweichungen sind jedoch möglich.
Den Energiebedarfsrechner können Sie in folgenden Fällen nutzen:
- Sie wollen als Eigentümer ihr Gebäude modernisieren lassen: mit dem Rechner können Sie den Energiebedarf Ihres Hauses ermitteln und dann simulieren, wie sich verschiedene Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel Wärmedämmung oder Heizungserneuerung auswirken.
- Ihnen ist als Kauf- oder Mietinteressent ein Energieausweis vorgelegt worden. Oder Sie haben sich für Ihr eigenes Gebäude einen Energieausweis ausstellen lassen: der Kennwert des Energieausweises kann mit dem Rechner grob auf Plausibilität überprüft werden.
Zum Energiebedarfsrechner geht es
hier . Um den Rechner nutzen und dort die erforderlichen Angaben zu Gebäude, Heizung und Warmwasserbereitung machen zu können, benötigen Sie die im Energieausweis enthaltenen Daten. Diese können Sie mit Hilfe unseres Datenblattes erfassen.
Hinweis für Kauf- oder Mietinteressenten: Beachten Sie, dass der Eigentümer bzw. Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, den Energieausweis auszuhändigen. Er muss ihn Ihnen lediglich "zugänglich machen".
Unsere Vorlage enthält außerdem ein Muster des Energieausweises, in die Sie Angaben von Energieausweisen übertragen können, die Ihnen bei Haus- oder Wohnungsbesichtigungen vorgelegt werden.



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