Firmen werben am Telefon für ein Gewinnspiel-Abo und entlocken den Kunden im Gespräch persönliche Daten. Ihre vermeintlichen Forderungen ziehen sie nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein. Dies ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von mehr als 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben. "Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium ist schlicht zu halbherzig, um diesem unseligen Treiben endlich ein Ende zu bereiten", bedauert Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung ist dringend nötig. Die Verbraucherzentralen sprechen sich dafür aus, dass durch unerlaubte Werbeanrufe abgeschlossene Verträge nicht ohne nachträgliche schriftliche Zustimmung der Verbraucher wirksam werden dürfen. "Mit Hilfe dieser Bestätigungslösung verlieren lästige Werbeanrufe ihren Reiz, weil diese Regel verhindert, dass Verbrauchern ungewollt Verträge aufgezwungen werden. Zudem müssen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften künftig mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro geahndet werden", erläutert Juristin Halm. So ließe sich gesetzlich ein wirkungsvoller Schlussstrich ziehen und dem einträglichen Geschäft von dubiosen Anbietern und Call-Centern der Boden entziehen.
Dass rascher Handlungsbedarf besteht, belegen die von März bis Ende November bei den Verbraucherzentralen eingegangenen Beschwerden: Nur knapp ein Prozent der Verbraucher gab an, mit einem Anruf einverstanden gewesen zu sein. Bei jedem Fünften wurde das Verbot der Rufnummernunterdrückung missachtet. Fast jeder sechste Verbraucher sollte eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Zwei Drittel der Angerufenen wurde bei illegalen Anrufen zu einer Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie gelockt. Die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage sind online nachzulesen unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.
Gesetzgeberische Eile ist mit Blick auf die Fälle auch noch aus einem weiteren Grund dringend geboten: Werber und ihre Auftraggeber im Hintergrund sind nicht nur skrupellos, sondern auch sehr erfinderisch, um arglosen Menschen mit Hilfe des Telefons das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Firma "Telomax GmbH" etwa rechnet 9,90 Euro pro Woche per Telefonrechnung ab. Dabei beruft sich die Firma darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und die wöchentliche Geldabbuchung somit rechtens sei. "Eine Pflicht zur nachträglichen Bestätigung des Angerufenen würde diesem Gebaren sehr schnell ein Ende setzen, weil ein Unternehmen wie Telomax diese Zustimmung als Beweis für den Vertragsabschluss vorweisen müsste", sagt Verbraucherschützerin Halm. Derzeit reiche es nicht mehr aus, vorsorglich private Kontoauszüge auf eventuelle Abbuchungen hin zu überprüfen. Auch die Telefonrechnungen müssten sorgfältig gecheckt und im Zweifelsfall reklamiert werden.
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