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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

30.11.2010
Verbraucherzentralen: Klare Regeln für regionale Lebensmittel

Woher ein Produkt kommt, spielt für viele Verbraucher beim Lebensmittelkauf eine entscheidende Rolle. Deutschlandweit gibt es derzeit in zehn Bundesländern 14 verschiedene Länderzeichen für regionale Lebensmittel. Wie eine aktuelle Studie im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt, verbergen sich dahinter sehr unterschiedliche Qualitäts- und Herkunftsanforderungen. So stammen Rohwaren für Produkte mit dem Zeichen "Geprüfte Qualität Bayern" oder "gesicherte Qualität Baden-Württemberg" bis auf wenige Ausnahmen zu 100 Prozent aus dem jeweiligen Bundesland. In einigen anderen Bundesländern dagegen müssen verarbeitete Lebensmittel nur zur Hälfte aus Zutaten regionaler Herkunft bestehen. Häufig werden die Landeszeichen als "Qualitätsprogramme" bezeichnet, obwohl sie – abgesehen von der Herkunft – meist keine zusätzlichen Qualitätskriterien außer dem üblichen Marktstandard erfüllen. Die Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen sind sehr unterschiedlich geregelt. "Auch wenn die Landesprogramme Bayerns mit spezifischen Anforderungen in die richtige Richtung weisen, sind die bundesweiten Lücken und Unterschiede weder nachvollziehbar noch wünschenswert", kritisiert die Verbraucherzentrale Bayern. Um Täuschungen und Irreführungen zu vermeiden und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen, fordern die Verbraucherzentralen einheitliche Kriterien und einen gesetzlichen Rahmen für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln.

Im Kern geht es den Verbraucherschützern um eine klare Produktkennzeichnung, aus der deutlich hervorgeht, welche Region gemeint ist, auf welche Produktionsschritte sich die Regionalkennzeichnung bezieht und welche Bestandteile tatsächlich aus der beworbenen Region stammen. "Sogenannte Monoprodukte wie Milch oder Fleisch sollten zu 100 Prozent aus dem benannten Gebiet kommen", betont Andrea Danitschek, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Beworbene Qualitäten, zum Beispiel im Bereich Tierschutz, müssten deutlich über den gesetzlichen Standards liegen. Zu fordern sei auch, eine unabhängige Kontrolle der Siegelvergabe und Sanktionen bei einer missbräuchlichen Verwendung. Die Studie mit allen Länderzeichen ist online nachzulesen unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link819061A.html