Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Weitere Beiträge

seit 50 Jahren Verbraucherzentrale Bayern - Wir helfen entscheiden!

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

05.11.2010
Die Grundpreisauszeichnung ist oft mangelhaft

Der Lebensmitteleinzelhandel setzt die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Bei mehr als der Hälfte der Stichproben waren fehlende, falsche oder verwirrende Angaben festzustellen. Im Interesse bewusster Kaufentscheidungen fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband klare gesetzliche Vorgaben für die Kennzeichnung und konsequente Kontrollen.

In den vergangenen Monaten hatten die Verbraucherzentralen in 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels die Grundpreisauszeichnung von insgesamt 3.225 Lebensmitteln überprüft, darunter Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen. Die Ergebnisse decken erhebliche Mängel auf:
- Mehr als die Hälfte der erfassten Preisschilder war fehlerhaft.
- Bei 1.091 Produkten wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet.
- Bei 288 Produkten war der Grundpreis falsch berechnet.
- Der Aufdruck auf vergleichbare Produkte erfolgte an unterschiedlichen Stellen des Etiketts und in verschiedenen Schriftgrößen.

Seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 kann der Preis von Lebensmitteln nur noch über den Grundpreis zum Beispiel pro Liter oder pro Kilogramm verglichen werden. "Die Ergebnisse des aktuellen Marktchecks zeigen jedoch, dass die Pflicht zur Grundpreisangabe keine transparente Information für Verbraucher garantiert", sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen, dass der Gesetzgeber die Vorgaben für Schriftgröße, Anordnung, Bezugsgrößen und Maßein-heiten eindeutig regelt. Außerdem muss die vollständige und richtige Angabe der Grundpreise im Handel umfassend kontrolliert werden. Details zum Marktcheck sind im Internet zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link804921A.html