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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

27.10.2010
Achtung: Kaffeefahrt statt Gewinnauszahlung

Derzeit erhält die Verbraucherzentrale Bayern zahlreiche Hinweise über ein Schreiben des Verwaltungsbüros Schmidt & Bollen. Dem Brief ist zu entnehmen, der "Verbraucherschutz Ihres Bundeslandes" hätte das Verwaltungsbüro auf noch ausstehende Gewinnausschüttungen der Firma AK Reisen aufmerksam gemacht. Daraufhin wäre die Firma aus Weener in Niedersachsen zur Zahlung verurteilt worden. Schmidt & Boller würden sich nun um die Vollstreckung des Urteils kümmern. Die Auszahlung des Gewinns soll am 2. November im Rahmen einer Reise erfolgen. Wer nicht teilnimmt, erhält seinen Gewinn nicht. "Selbstverständlich besteht keine Verbindung zwischen der Verbraucherzentrale und dieser dubiosen Firma", versichert Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Es handle sich lediglich um eine weitere Methode, Verbraucher zu einer Kaffeefahrt zu locken.

Unberücksichtigt kann bleiben, dass sich das Verwaltungsbüro selbst als "Privater Verbraucherschutz Niedersachsen" bezeichnet. "Das soll lediglich den Eindruck von Seriosität erwecken, um Verbraucher zu täuschen", so Tatjana Halm. Die Verbraucherschützerin betont ausdrücklich, dass mit einer Gewinnausschüttung nicht zu rechnen ist. Verbraucher sollten dieses Schreiben ignorieren.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link802281A.html