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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

06.10.2010
Kaninchenfleisch - eine fragwürdige Delikatesse

30 Millionen Kaninchen werden pro Jahr für deutsche Verbraucher geschlachtet. Bei Zucht und Haltung der Mastkaninchen sind europaweit erhebliche Missstände beim Tierschutz dokumentiert. Gesetzliche Vorschriften zur Haltung von Mastkaninchen gibt es noch immer nicht. Sie wären Voraussetzung für die wirksame Durchsetzung von Tierschutzbestimmungen bei der Kontrolle von Mastbetrieben. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert deshalb dringend, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu ergänzen und konkrete Mindestanforderungen zur Haltung von Kaninchen zu formulieren.

Auch in deutschen Betrieben stellen Veterinärämter und Tierschützer immer wieder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fest: Enge Drahtgitterkäfige sind mit drei bis sechs Tieren total überfüllt. Viele Kaninchen haben schwere Verletzungen wie abgebissene oder verstümmelte Ohren und eitrig entzündete Augen. Nach Angaben der Bundestierärztekammer verenden bis zu einem Viertel der Tiere, bevor sie ihr Schlachtgewicht erreichen. Tote Tiere bleiben oft in den Käfigen liegen. Nach Presseberichten darüber haben einige Handelsketten Kaninchenfleisch aus den Regalen genommen, allerdings meist nur für begrenzte Zeit.

Die Verbraucher können im Handel und in der Gastronomie in der Regel nicht erkennen, woher die Ware wirklich stammt. Das Kaninchenfleisch aus dem Aus-land wird häufig in Deutschland verpackt und trägt ein deutsches Herkunftsschild, denn nur der letzte Verarbeiter muss auf der Verpackung angegeben werden. Ratsam ist derzeit, direkt beim Züchter zu kaufen. Dort ist es möglich, sich vor Ort die Haltung der Kaninchen anzusehen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link794361A.html