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Pleiten, Pech und Pannen: Was tun bei Firmeninsolvenzen

Vorauszahlungen, Ratenkauf, Gutscheine, Mängel

Wir geben Antworten auf Fragen nach Vorauszahlungen, fehlerhafter Ware, Ratenkauf und Gutscheinen.

Fehlerhafte Ware


Was wird aus Ansprüchen von Kunden, zum Beispiel bei fehlerhafter Ware, wenn das Kaufhaus/der Versandhändler Insolvenz anmeldet und den Geschäftsbetrieb einstellt?

Die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hat der Händler; sie erlischt faktisch erst, wenn die Firma endgültig den Geschäftsbetrieb aufgibt. Durch den Anspruch auf Gewährleistung können Sie sich als Kunde eventuelle Mängel an Ihrer Ware auch während der Insolvenz kostenlos beseitigen lassen. Zwar können Sie ihre Ansprüche im Fall der vollständigen Geschäftsaufgabe infolge einer Insolvenz auch beim Insolvenzverwalter geltend machen; allerdings sind Ihre Erfolgsaussichten wegen der Vielzahl der Forderungen gering.
Grafik: Fallende Aktienkurve
Wenn Sie Ihre Ware schon vollständig bezahlt haben, wird es schwierig werden, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

Haben Sie die Ware noch nicht vollständig bezahlt, bietet es sich an, die Reparaturkosten mit den noch ausstehenden Zahlungen zu verrechnen. Dies sollten Sie mit dem Insolvenzverwalter abstimmen. Ausstehende Raten sollten Sie bis zu einer Einigung in Höhe der Reparaturkosten zurückbehalten.

Von der Insolvenz unberührt bleiben jedoch die Ansprüche, die sich aus den freiwilligen Garantien der Hersteller ergeben. Hat der Produzent eine Garantie gegeben, können Sie mangelhafte Ware im Rahmen der Garantie direkt dort beanstanden.

Vorauszahlungen


Was geschieht, wenn Sie Ware angezahlt, aber noch nicht erhalten haben?

➜ Im schlimmsten Fall gehen Ihre Anzahlungen oder Vorauszahlungen in die Insolvenzmasse über. Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob solche teilweise bereits erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Winkt er ab, bleibt Ihnen noch der Versuch, aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden. Allerdings zeigen alle Erfahrungen, dass die Kunden da wenig Chancen haben.

Ratenkauf


Was passiert, wenn Sie Ware auf Raten gekauft haben?

➜ Die Raten für gelieferte Ware müssen Sie auf jeden Fall weiter bezahlen. Nennt der Insolvenzverwalter eine neue Bankverbindung, sind Sie verpflichtet, die Rate auf dieses Konto zu überweisen. Achtung: Es ist ratsam, die Echtheit der Angaben zu überprüfen, etwa durch telefonische Nachfrage, um nicht auf eventuelle Trittbrettfahrer reinzufallen.
Werden trotz regelmäßiger Zahlungen angeblich offene Forderungen geltend gemacht, empfiehlt es sich, dem Inkassobüro die Vereinbarung über die Ratenzahlung sowie die Nachweise der gezahlten Raten vorzulegen. Die Vereinbarungen mit Verweis auf die Insolvenz zu kündigen, ist unzulässig. Hingegen ist grundsätzlich eine ordentliche Kündigung der Vereinbarung möglich, soweit dies vorgesehen ist. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht jedoch nicht, ebenfalls keine Anfechtungsmöglichkeit im Rahmen des Insolvenzrechts.

Bestellte Ware


Müssen Sie bestellte Ware bezahlen, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet?

➜ Haben Sie auf Rechnung gekauft, gilt stets: Erhaltene Ware muss bezahlt werden. Auf Vorkasse sollten Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da Sie das Risiko tragen, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.

Datenschutz


Was geschieht mit den Kundendaten?

➜ Bislang ist völlig unklar, was mit den Kundendaten geschieht. Die Verbraucherzentrale hält einen Verkauf an Dritte nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckt. Ihrer Auffassung nach muss der Insolvenzverwalter dafür sorgen, dass Kundendaten nach Abwicklung aller Vertragsbeziehungen gelöscht werden. Das Ende eines Unternehmens darf nicht zu einem Datenschlussverkauf führen.

Grundsätzlich haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten auch individuell zu verlangen. Ein Musterschreiben können Sie hier herunterladen.
TitelDok.-TypGröße
Musterbrief Datenwiderruf bei QuelleMusterbrief Datenwiderruf bei Quelle.rtf RTF13.3 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link789131A.html