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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

03.09.2010
Anlaufprobleme beim neuen P-Konto

Das neue Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) schützt das Kontoguthaben anhand von Freibeträgen automatisch vor Pfändungen. Die gesetzliche Neuregelung ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern nicht nur für Schuldner eine Verbesserung. Auch Gerichte und Banken können viel Arbeit sparen, und die Gläubiger bleiben seltener auf Pfändungskosten sitzen. Seit dem 1. Juli kann jedermann sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto kostenfrei umwandeln. Dieser Rechtsanspruch ist aber nicht so ohne weiteres durchzusetzen, wie die Verbraucherzentrale Bayern aus Beschwerden feststellt. "Die Gründe für eine Verweigerung des P-Kontos sind vielfältig, aber stets unverständlich," sagt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern, "sie reichten von technischen Problemen über abschreckend hohe Kontoführungsentgelte bis hin zur Aufstellung formaler Hürden, die das Gesetz gar nicht vorsieht."

Aufgrund dieser Anlaufprobleme führte die Verbraucherzentrale Bayern eine bayernweite Umfrage bei 57 Banken und Sparkassen durch. Die Verbraucherschützer fragten nach den Kontokosten und den Leistungsunterschieden zum Standardgirokonto. Außerdem wollen sie wissen, wie das P-Konto beworben wird. 33 Institute haben auf die Fragen geantwortet. Besonders auffällig an den Ergebnissen ist für Finanzexperte Straub, dass die Spanne für das Kontoführungsentgelt von 0 Euro bis 16 Euro im Monat reicht. Teilweise werden Zusatzkosten für Daueraufträge oder Kontoauszüge verlangt, die in den meisten Fällen jedoch auch bei Standardgirokonten anfallen. 11 Institute führen das P-Konto wie ein Guthabenkonto oder mit Einschränkungen bei der Automatennutzung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren.

Die unterschiedlich hohen Kontokosten hält die Verbraucherzentrale Bayern für sehr problematisch: "Das P-Konto ist gerade für Personen mit Verschuldungshintergrund gedacht, die hierdurch ihre wirtschaftliche Lage wieder in den Griff bekommen sollen", so Experte Straub. "Gerade von diesem Kundenkreis hohe Entgelte zu verlangen, geht an der Grundidee vorbei". Nach Einschätzung der Verbraucherschützer werden mittelfristig die Kontoführungskosten für P-Konten gegenüber dem Standardgirokonto sogar sinken. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert daher, dass Banken und Sparkassen schon jetzt nur maximal gleich hohe Kontoentgelte verlangen. Immerhin geben in der Umfrage 28 Prozent der Banken an, keine Unterschiede zum "normalen" Girokonto zu machen. "Wer jedoch den Kostendurchblick behalten will, scheitert an der fehlenden Preistransparenz", kritisiert Straub. So führen nur vier Banken das P-Konto ausdrücklich in ihrem Preis-/Leistungsverzeichnis auf. "Hier besteht Nachbesserungsbedarf, weil der Verbraucher sich verbindlich über die Kosten für das P-Konto informieren können muss, um nicht nur auf mündliche Aussagen angewiesen zu sein", so Straub. Nachzulesen sind die Ergebnisse der Umfrage im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bemerkenswert ist, dass über ein Drittel der befragten Institute über einen gesteigerten Arbeits- und Kostenaufwand sowie Schwierigkeiten bei der Umsetzung klagt. "Dies haben sich die Geldhäuser zum Teil selbst zuzuschreiben", sagt Straub, "es wurde vielfach versäumt, rechtzeitig vor Einführung mit der Systemumstellung und Mitarbeiterschulung zu beginnen." Zum 1.12.2012 wird das bisherige Pfändungsschutzrecht außer Kraft treten und man wird nur noch über das P-Konto sein Guthaben vor dem Gläubigerzugriff schützen können. Bis dahin müssten nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern die Banken und Sparkassen noch viel Aufklärungs- und Umsetzungsarbeit leisten, um einen fließenden Übergang sicherzustellen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link782631A.html