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Anlaufprobleme beim neuen P-Konto

Das neue Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) schützt das Kontoguthaben anhand von Freibeträgen automatisch vor Pfändungen. Die gesetzliche Neuregelung ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern nicht nur für Schuldner eine Verbesserung. Auch Gerichte und Banken können viel Arbeit sparen, und die Gläubiger bleiben seltener auf Pfändungskosten sitzen. Seit dem 1. Juli kann jedermann sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto kostenfrei umwandeln. Dieser Rechtsanspruch ist aber nicht so ohne weiteres durchzusetzen, wie die Verbraucherzentrale Bayern aus Beschwerden feststellt.

Aufgrund dieser Anlaufprobleme führte die Verbraucherzentrale Bayern eine bayernweite Umfrage bei 57 Banken und Sparkassen durch. Die Verbraucherschützer fragten nach den Kontokosten und den Leistungsunterschieden zum Standardgirokonto. Außerdem wollen sie wissen, wie das P-Konto beworben wird. 33 Institute haben auf die Fragen geantwortet. Besonders auffällig an den Ergebnissen ist, dass die Spanne für das Kontoführungsentgelt von 0 Euro bis 16 Euro im Monat reicht. Teilweise werden Zusatzkosten für Daueraufträge oder Kontoauszüge verlangt, die in den meisten Fällen jedoch auch bei Standardgirokonten anfallen. 11 Institute führen das P-Konto wie ein Guthabenkonto oder mit Einschränkungen bei der Automatennutzung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren.

Die unterschiedlich hohen Kontokosten hält die Verbraucherzentrale Bayern für sehr problematisch: Das P-Konto ist gerade für Personen mit Verschuldungshintergrund gedacht, die hierdurch ihre wirtschaftliche Lage wieder in den Griff bekommen sollen. Gerade von diesem Kundenkreis hohe Entgelte zu verlangen, geht an der Grundidee vorbei. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer werden mittelfristig die Kontoführungskosten für P-Konten gegenüber dem Standardgirokonto sogar sinken. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert daher, dass Banken und Sparkassen schon jetzt nur maximal gleich hohe Kontoentgelte verlangen. Immerhin geben in der Umfrage 28 Prozent der Banken an, keine Unterschiede zum "normalen" Girokonto zu machen. Wer jedoch den Kostendurchblick behalten will, scheitert an der fehlenden Preistransparenz. So führen nur vier Banken das P-Konto ausdrücklich in ihrem Preis-/Leistungsverzeichnis auf. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, weil der Verbraucher sich verbindlich über die Kosten für das P-Konto informieren können muss, um nicht nur auf mündliche Aussagen angewiesen zu sein. Nachzulesen sind die Ergebnisse der Umfrage hier:
TitelDok.-TypGröße
Bankenumfrage_zum_P_KontoBankenumfrage_zum_P_Konto.pdf PDF49.2 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link782501A.html