Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Weitere Beiträge

seit 50 Jahren Verbraucherzentrale Bayern - Wir helfen entscheiden!

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

03.09.2010
Künstlich gefärbte Oliven

In der mediterranen Küche sind Oliven nicht wegzudenken. Sie werden meist grün oder schwarz angeboten. Normalerweise sind schwarze Oliven voll ausgereift und aromatischer als grüne. Doch schwarze Oliven sind nicht gleich schwarze Oliven. Im Handel oder in der Gastronomie werden auch gefärbte Produkte angeboten. Daher lohnt sich ein Blick auf das Etikett, die Speisekarte oder das Schild an der Theke. "Denn diese Oliven müssen mit dem Hinweis "geschwärzt" gekennzeichnet werden", so Gabriela Tremp-Nientiedt, Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Mit Hilfe der Zusatzstoffe Eisen-II-Gluconat (E 579) und Eisen-II-Lactat (E 585) werden unreife oder halbreife Oliven behandelt. Im Lebensmittel selbst kommt es zu einer Oxidation und somit zu einer Verfärbung. "Das ist zwar legal und die Substanzen gelten als unbedenklich, doch solche Tricksereien gehen zu Lasten der Verbraucher", so Tremp-Nientiedt. Denn wer schwarze Oliven kaufe, erwarte natürlich gereifte, die eine andere Qualität haben als die unreifen oder halbreifen grünen. Fragen zum Thema Lebensmittelkennzeichnung beantworten die Experten der Verbraucherzentrale telefonisch unter 01805 829232 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Fest-netz, maximal 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunk).



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link782441A.html