Die Home-Shopping-Kanäle im Fernsehen versprechen einen bequemen Einkauf und sind bei vielen Verbrauchern beliebt. Zu den Geschäftspraktiken der Teleshop Versandhandels AG gehen bei der Verbraucherzentrale Bayern derzeit jedoch vermehrt Beschwerden ein. Grund dafür sind die versteckten Zusatzgebühren, die die Firma auf ihre Produkte erhebt. Auf Zahlscheinentgelte, Transportversicherungen sowie auf Kreditkarten- oder Handlingsgebühren wird nur im Kleingedruckten hingewiesen. "Die Kosten können sich am Ende auf mehr als das Doppelte des ursprünglich angegebenen Preises belaufen", warnt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Bei hohen Aufschlägen hat der Käufer das Recht, deren Zahlung zu verweigern. "Wenn er den Rechnungsbetrag bereits beglichen hat, sollte er auf der Rückerstattung der Gebühren bestehen", so Halm.
Will der Kunde seinen Einkauf zurückgeben, ist es ratsam, die Widerrufserklärung per Einschreiben an Teleshop zu senden. Trotz berechtigten Widerrufs behauptet das Unternehmen oftmals, dass der Vertrag nur aus Kulanz rückabgewickelt werden würde. Der Käufer hat außerdem eine Rücksendungsnummer anzugeben, die durch einen kostenpflichtigen Anruf zu erfragen ist. "Auf dreiste Weise wird hier versucht, den Verbraucher abzuzocken", warnt Halm. Sie weist darauf hin, dass der Artikel ohne eine solche Nummer zurückgeschickt werden kann. Bei der Erstattung des Geldes gewährt das Unternehmen anstelle des gezahlten Betrages bislang nur eine Teilgutschrift. Die Gebühren werden einbehalten. "Das ist gegen die gesetzlichen Vorschriften", betont die Rechtsexpertin. Bei Fragen besteht die Möglichkeit, sich an die örtliche Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern zu wenden. Adressen und weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.
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