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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

15.07.2010
Wenn die Tiefkühltruhe defekt ist

Die Hitzewelle hat Deutschland fest im Griff und verspricht auch in den nächsten Tagen hohe Temperaturen. Ist die Tiefkühltruhe defekt, beschert der Schaden gerade jetzt große Sorgen. Dabei lautet die entscheidende Frage, ob alle eingelagerten Lebensmittel sofort verbraucht werden müssen. "Solange die Ware noch nicht an- oder aufgetaut ist, bleibt ihre Qualität erhalten", beruhigt Susanne Moritz von der Verbraucherzentrale Bayern. Sind die Produkte innerhalb eines Tages angetaut, aber im Kern noch gefroren, dürfen sie wieder eingefroren werden. Bei stark an- oder aufgetauten Lebensmitteln empfiehlt es sich, sie möglichst schnell zu verzehren oder zu garen. Das gilt in erster Linie für empfindliche Rohware wie Hackfleisch oder Geflügel. "Wer das Fleisch weiterhin aufheben möchte, sollte es gut durchgaren. Als fertige Speise kann es dann noch einmal eingefroren werden", so die Expertin.

Zu entsorgen ist die Ware, wenn das Tiefkühlgerät länger als einen Tag ausgefallen ist. Der Grund sind krankheitserregende Keime. Zwar unterbricht ein erneutes Einfrieren ihr Wachstum, abgetötet werden sie dadurch jedoch nicht. Beim Auftauen können sich die Bakterien mit ansteigender Temperatur wieder vermehren und ein Risiko für die Gesundheit darstellen. Die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale beantworten Fragen zum Thema Tiefkühllebensmittel unter Tel. 01805-829232 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunk).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link763581A.html