Die am 4. August 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung bleiben hinter den Erwartungen zurück. Darauf deuten nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern erste Zwischenergebnisse der seit März 2010 von den Verbraucherzentralen durchgeführten Umfrage hin. Die Verbraucherzentralen greifen daher ihre Forderung, dass am Telefon geschlossene Verträge einer schriftlichen Bestätigung bedürfen, erneut auf.
Bundesweit haben sich 40.700 Verbraucher seit März 2010 an der Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligt oder ließen sich zu dem Thema Telefonwerbung beraten. Davon stammten über 3.400 Verbraucher aus Bayern. Bei den meisten Anrufen, die die Bayern erhielten, drehte es sich um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (68 %). 12 % der bayerischen Teilnehmer erhielten einen Anruf von Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte. 17 % der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Rufnummer zurückrufen. Knapp der Hälfte der Teilnehmer (47 %) war nicht klar, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben. Am Einverständnis für den Werbeanruf fehlte es bei insgesamt 82 % der Angerufenen. Die Anzahl der Beschwerden ist bei der Gruppe der 30- bis 65-jährigen Verbraucher am höchsten (52 %).
"Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Wir fordern daher weiterhin, dass am Telefon geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen", so Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen oder Abbuchungen bei ihrer Bank wieder rückgängig machen müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen!"
Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk bedankte sich bei der Verbraucherzentrale für die Durchführung der Umfrage. "Dank gilt vor allem den betroffenen Verbrauchern, die uns sehr anschaulich gemacht haben, wo der Schuh drückt", so die Ministerin. "Die Ergebnisse der Umfrage werden gemeinsam mit denen der Evaluation der Bundesregierung eine ganz wichtige Grundlage für die einzuleitenden Maßnahmen der Politik sein." Allerdings gelte es, Schnellschüsse zu vermeiden, und das Für und Wider gründlich zu erörtern und abzuwägen. "Wenn alle Ergebnisse vorliegen, müssen die Karten auf den Tisch und dann müs-sen alle Argumente - und dabei natürlich auch der Forderungskatalog der Verbraucherzentralen - gegeneinander abgewogen werden." Wichtig sei aber auch, die gesetzlichen Verbesserungen, die am 4. August 2009 in Kraft getreten sind, bei den Verbrauchern und der Wirtschaft besser bekannt zu machen sowie für einen nachdrücklichen Vollzug zu sorgen. "Schwarze Schafe müssen unnachgiebig die Härte des Gesetzes spüren", so Merk. Die Ministerin ermunterte alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher, sich zu beteiligen, Verstöße zu melden und damit die Grundlage für weitere notwendige Schritte zu schaffen.
Typische Beispiele:
Gewinnspiel- und Lotteriewerbung
Die Anrufer werben dafür, dass sich die Angerufenen in Listen zur Teilnahme an diversen Gewinnspielen eintragen lassen. Dabei fragen sie nach Kontonummer und Bankleitzahl, um anschließend einen monatlichen Beitrag vom Konto einzuziehen. Häufig erhalten Verbraucher dann eine schriftliche Mitteilung darüber. In anderen Fällen gaukeln die Anrufer das Bestehen eines Vertragsverhältnisses vor. Die Angerufen werden dann gefragt, ob sie den Vertrag verlängern oder beenden möchten. Um das Notwendige zu veranlassen, werden in diesen Fällen auch die angeblich schon vorliegenden Bankverbindungsdaten abgefragt, damit sie im System abgeglichen werden können. Besonders dreist ist es, wenn sich die Anrufer als Verbraucherschützer ausgeben, die Verbraucher vor lästiger Werbung bewahren wollen und nach einem ganz ähnlichen Schema Verträge unterschieben.
Zeitschriftenwerbung
Ein Klassiker bleibt nach wie vor auch das telefonische Anbieten von Zeitschriftenabonnements. Die Verbraucher berichteten hier von der Akquise durch einzelne Verlagshäuser (zum Beispiel Bauer Media Group, Bauer Verlag Hamburg). Zeitschriftenabonnements wurden vie-len Verbraucher auch telefonisch von Kooperationspartnern einzelner Privatsender (zum Beispiel von der SAT1/Pro7-Gruppe) angeboten, nachdem sie zuvor beim Televoting oder bei Gewinnspielen teilgenommen haben.
Telekommunikations- und Internetdienstleister
Im Bereich Telekommunikation- und Internetdienstleister sind hier nach den Angaben der Verbraucher Anbieter wie Primacall, klarmobil und Unity Media in Erscheinung getreten. Nach wie vor werden Fälle geschildert, dass Verbraucher bei dem Anrufer lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben und daraufhin Vertragsbestätigungen erhalten.
Predictive Dialer
Kurz nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen wurden sogenannte predictive dialer Programme eingesetzt, durch die gleichzeitig mehrere Verbraucher angewählt werden, von denen aber nur zum zuerst Abhebenden eine Verbindung hergestellt wird. Alle anderen hören das Klingeln und erhalten beim Abheben keine Verbindung. Die Belästigung entsteht hier bereits durch das Klingeln und die damit verbundene Vortäuschung eines Anrufs (ca. 8 % der Teilnehmer aus Bayern). Anrufe von prediktiven Dialern können bislang nicht mit Bußgeldern geahndet werden.
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