Ab 1. Juli 2010 müssen fertig verpackte Bio-Lebensmittel europaweit mit dem neuen EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Das neue Siegel zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt darstellen. Das etablierte deutsche Bio-Siegel kann weiterhin zusätzlich genutzt werden. Voraussetzung für beide Siegel ist, dass die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung eingehalten werden. "Die Zutaten müssen zu mindestens 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft stammen", informiert Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Auch die Verbandssiegel der deutschen Bioanbauverbände sowie regionale und private Siegel dürfen nach wie vor parallel verwendet werden. Die Verbraucherzentrale Bayern befürchtet, dass diese Vielzahl für die Käufer nicht leicht zu durchschauen sein wird.
Unterhalb des neuen EU-Bio-Logos müssen der Code für die Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angegeben werden. Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, ÖKO für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Kontrollstelle. Mehr Informationen hätte sich die Verbraucherzentrale Bayern zum Erzeugerland erwartet. Dieses muss lediglich durch den Hinweis "EU-Landwirtschaft" und "Nicht-EU-Landwirtschaft" kenntlich gemacht werden. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, darf auch dessen Name angegeben werden. Nur den vagen Hinweis "EU-Landwirtschaft/Nicht-EU-Landwirtschaft" finden Kunden, wenn die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern kommen. Diese Regelung gilt ab einem Anteil von zwei Prozent der Zutaten aus Nicht-EU-Ländern. Mehr Informationen der Verbraucherzentralen zur Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln sind zu finden im Internet unter www.allesoeko.net.
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