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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

22.06.2010
Fruchtgummis: Verwirrspiel um den Zucker

Fruchtgummis zählen zu den beliebtesten Süßigkeiten, liefern aber gleichzeitig jede Menge Kalorien. Figurbewusste Naschkatzen sollten bei den Nährwertangaben auf Fruchtgummi-Packungen genau hinschauen, rät die Verbraucherzentrale Bayern. "Ein flüchtiger Blick auf die enthaltene Zuckermenge kann sich als Trugschluss erweisen. Denn vor dem Gesetz gelten nur bestimmte Zuckerarten tatsächlich als Zucker", erläutert Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale. Dazu zählen beispielsweise Haushaltszucker und Traubenzucker, chemisch ausgedrückt Saccharose und Glucose. Beide Zuckerarten sind so genannte Einfach- und Zweifachzucker. Nur diese Kohlenhydrate fallen gemäß Nährwert-Kennzeichnungsverordnung unter den Begriff Zucker. "Doch auch die anderen Kohlenhydrate, die in süßenden Zutaten wie Glukosesirup enthalten sind, liefern Kalorien und schädigen die Zähne", so Ernährungswissenschaftlerin Danitschek. Für die Verbraucherschützerin ist die Unterscheidung daher nicht nachvollziehbar, zumal Glucosesirup in Rechtsvorschriften wie der Zuckerartenverordnung sehr wohl zu den Zuckern zähle.

Um kein Opfer der verzwickten Rechtslage zu werden, rät die Expertin, Gummibärchen, Weingummi und Co. in Maßen zu genießen. Ein Blick auf den Brennwert hilft, den wahren Kaloriengehalt von Fruchtgummis zu erfahren. Dieser liegt im Schnitt bei 330 Kilokalorien pro 100 Gramm. Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln beantwortet die Verbraucherzentrale Bayern unter Tel. 01805-829232 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus dem Mobilfunk).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link749651A.html