Alle verpackten Bioprodukte, die innerhalb der EU produziert werden, müssen spätestens ab dem 1. Juli 2012 dieses Zeichen tragen. Es

garantiert die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung, wie Gentechnikfreiheit, artgerechte Tierhaltung oder Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel. Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, auch die Codenummer der Stelle anzugeben, die das Produkt kontrolliert hat – und zwar so, dass Kunden sie beim Blick auf das Logo direkt erkennen können ("im Sichtfeld des Logos").

Diese Nummer beginnt immer mit dem Kürzel des Mitgliedsstaates. Daran schließt sich das Wort "Bio" oder "Öko" (in der jeweiligen Sprache) sowie die Referenznummer der Kontrollstelle an. Auch die Herkunft aller Zutaten eines Lebensmittels muss im Sichtfeld des EU-Logos angegeben sein: "EU Landwirtschaft", "Nicht EU-Landwirtschaft" oder "EU-/Nicht EU-Landwirtschaft". Stammen 98 Prozent der Zutaten eines Produktes aus einem Mitgliedsland (zum Beispiel aus Deutschland), so kann auch das Land genannt werden, beispielsweise "deutsche Landwirtschaft".

Bisher konnten Verbraucher in Deutschland Lebensmittel aus dem biologischen Anbau an dem sechseckigen deutschen Biosiegel erkennen. Aber kaum jemand kannte die entsprechenden Zeichen anderer europäischer Länder. Jetzt kann jeder Reisende überall in Europa erkennen, ob es sich um ein echtes Bio-Produkt handelt. In seinen Anforderungen ist das Europäische Logo mit dem deutschen Biosiegel vergleichbar. Die bisherigen Zeichen, wie das deutsche Biosiegel oder auch die Zeichen der Anbauverbände wie beispielsweise Demeter oder Bioland, können zukünftig gemeinsam mit dem Europäischen Logo verwendet werden.