Wer sich für eine Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion entscheidet, bekommt dazu oft eine Zahlungsschutzversicherung angeboten. Die Verbraucherzentrale Bayern sieht beide Produkte sehr kritisch. Bei sogenannten "Revolving-Kreditkarten" ist der mit ihnen beglichene Geldbetrag monatlich nicht in voller Höhe an die Bank zurückzuzahlen. Die Gefahr ist groß, dass der Kunde durch die Teilzahlungsfunktion rasch den Überblick über seine Ausgaben verliert. Sicherheit soll eine Zahlungsschutzversicherungen bieten, die bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sowie im Todesfall für den Fehlbetrag aufkommt. "Diese Versicherung ist in den meisten Fällen jedoch teuer und wegen vieler Ausnahmen nutzlos", warnt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Der Finanzexperte rät, auf Angebote mit Teilzahlungsfunktion zu verzichten und den Saldo monatlich auszugleichen. Auf diese Weise wird der Überblick über die Ausgaben bewahrt und eine Versicherung unnötig.
Die Prämie einer Zahlungsschutzversicherung richtet sich nach dem ausstehenden Kreditkartensaldo. "Liegt dieser bei 1000 Euro, kann eine Monatsprämie von etwa 8 Euro fällig werden", erklärt der Finanzexperte. Außerdem besteht Versicherungsschutz meist erst nach einer Wartezeit von 12 bis 36 Monaten. Die Verträge beinhalten darüber hinaus zahlreiche Ausnahmen. So zählen psychische Erkrankungen zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit. Gerade hier muss die Versicherung nicht zahlen. "Dem Verbraucher wird ein löchriger Versicherungsschutz verkauft", so Straub. Ärger sei im Leistungsfall vorprogrammiert.
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