Am Freitag, 11. Juni, tritt ein neues Verbraucherdarlehensrecht in Kraft. Damit wird die europäische Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Verbraucherzentrale Bayern informiert, was die Änderungen für Bankkunden bedeuten:
- Verbraucher müssen künftig umfangreich über wesentliche Merkmale des Darlehensvertrages informiert werden. Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, dem Bankkunden unter Einbeziehung seiner individuellen finanziellen Verhältnisse die Auswirkungen des Vertrages zu erläutern. "Der Verbraucher soll besser als vorher in die Lage versetzt werden, die individuellen Risiken der Darlehensaufnahme abschätzen zu können", so Sascha Straub, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.
- Bisher galt beim Verbraucherdarlehen die Schriftform, die Verträge mussten immer eigenhändig unterschrieben werden. Nunmehr kann ein Darlehen auch übers Internet unter Verwendung einer elektronischen Signatur vergeben werden. "Der Gesetzgeber verzichtet bewusst auf die Warnfunktion der Schriftform", sagt Finanzexperte Straub. Er rät dringend, bei Finanzierungsangeboten im Netz künftig noch genauer hinzuschauen.
- Restschuldversicherungen müssen in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, wenn sie zwingend für die Darlehensvergabe erforderlich waren. Die tatsächlichen Kosten der Versi-cherung muss der Darlehensgeber nur dann gesondert ausweisen, wenn er diese auch bestimmen kann.
- Neu ist, dass Verbraucher jederzeit ihr Darlehen zurückzahlen können. Die Zinsen und Kosten werden dann nur bis zum Kündigungszeitpunkt berechnet. "Kostenfrei geht es aber dennoch nicht", warnt Sascha Straub. "Wer früher zurückzahlt, muss der Bank eine Entschädigung für den Zinsverlust zahlen." Diese beläuft sich abhängig von der Restlaufzeit auf zwischen 0,5 und 1 Prozent des zurückgezahlten Darlehensbetrages.
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