Wechsel des Energieversorgers

Gaszähler W-EJeder Verbraucher kann seinen Strom- und/oder Gaslieferanten frei wählen, egal ob man in eine neue Wohnung zieht oder seinen bestehenden Liefervertrag wechseln will. Mieter einer Wohnung mit Gasheizung haben oft keinen eigenen Gasliefervertrag; sie sind in solchen Fällen auf ihren Vermieter angewiesen. Der Anbieterwechsel ist in der Regel einfach: Sie brauchen sich nur einen neuen Versorger zu suchen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Alles Weitere erledigt er für Sie.

Von welchen Anbietern können Sie Strom oder Gas beziehen?


Stromzähler kleinWer den (geringen) Prüf- und Arbeitsaufwand bei einem Wechsel des Anbieters nicht scheut, der kann mit einem einfachen Anruf bei seinem örtlichen Versorger einen preisgünstigeren Tarif fordern und Geld sparen. Dennoch sollten Sie vor der Wahl eines solchen Angebotes Vor- und Nachteile abwägen. Denn mit dem Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondervertrag ergeben sich neben Preisvorteilen in der Regel auch Vertragsänderungen, wie etwa neue Mindestlaufzeiten und längere Kündigungsfristen.

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So funktioniert der Wechsel


Schriftzug TarifwechselWer einen neuen Versorger geprüft und ausgewählt hat, schickt das ausgefüllte und unterschriebene Ver­tragsformular samt Vollmacht zur Kündigung des Altvertrages an den neuen Stromanbieter zurück. Alle weiteren Schritte erläutern wir hier.

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Angebote und Preise vergleichen


BildStrom- und Gaspreise setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Hierzu gehören Steuern und Abgaben ebenso wie die Kosten für Erzeugung und Bezug sowie fürs Netz, Messen und Inkasso - und natürlich der Gewinn des Unternehmens.

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Neuer Vertrag


Neue Regeln für VerbraucherdarlehenJe kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertrags­laufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit man relativ schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und eventuell zu einem neuen Anbieter wechseln kann. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass Strom- und/oder Gaspreis steigen, muss der neue Versorger ein Sonderkündigungsrecht ein­räumen.

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Was geschieht bei Insolvenz des Energieversorgers?


StromsperreWenn ein Strom- oder Gasversorger beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellt, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob und unter welchen Bedingungen die Geschäfte weitergeführt werden. Sobald Sie erfahren, dass das insolvente Unternehmen die Versorgung einstellt, sollten Sie eine etwaige Einzugsermächtigung widerrufen, um doppelte Zahlungen zu vermeiden. Strom und Gas fließen nämlich weiter, denn der örtliche Grundversorger übernimmt in diesem Fall bis zu drei Monate die Belieferung der betroffenen Kunden in der Ersatzversorgung und anschließend in der Grundversorgung. Aus der Ersatz- bzw. Grundversorgung können Sie aber schnell und problemlos zu anderen Angeboten bzw. Anbietern wechseln.

Was ist bei einem Umzug zu tun?


Junges Paar beim UmzugWenn Sie einen Umzug planen, denken Sie rechtzeitig – das heißt mindestens zwei Monate vor dem Umzugstermin – an den Abschluss eines neuen Strom- bzw. Gasliefervertrags für die neue Wohnung. Denn wenn Sie bisher keinen Sondervertrag abgeschlossen haben, kommt mit dem Verbrauch der ersten Kilowattstunde in der neuen Wohnung ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zu Allgemeinen Preisen zustande. Diese liegen höher als die Tarife bei Sonderverträgen.

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Wenn der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert


AGB Schriftzug auf WürfelSpätestens ab April darf der Anbieterwechsel nicht länger als drei Wochen dauern. So steht es im Gesetz. Die dreiwöchige Frist beginnt mit Anmeldung des neuen Kunden beim Netzbetreiber. Auch künftig kann der Anbieterwechsel daher etwas länger dauern. Das sollte Sie aber nicht von einem etwaigen Wechsel abhalten.

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Widerruf eines Vertrags


Ein Vertrag wird unterschrieben/Rechte: stockfoto.com/agencybyHäufig schließen Sie einen Liefervertrag als Fernabsatzgeschäft, d.h. schriftlich oder über das Internet ab. Sie haben dann nach unserer Auffassung ein Widerrufsrecht. Die inzwischen verabschiedete Link öffnet in neuem FensterVerbraucherrechterichtlinie sieht ein Widerrufsrecht für Strom- und Gaslieferverträge vor. Auch wenn derzeit keine eindeutige gesetzliche Regelung besteht, können Sie sich bis zur Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht auf den Bundesgerichtshof - und den Europäischen Gerichtshof berufen. Beide neigen dieser Ansicht zu.

Dementsprechend enthalten die meisten Strom- und Gaslieferverträge eine Widerrufsbelehrung. Sie können dann zumindest innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss Ihre Vertragserklärung in Textform widerrufen. Sieht die Belehrung eine längere Frist vor, ist diese maßgeblich.

Checkliste für den Anbieterwechsel


Alle für einen Wechsel des Energieversorgers wichtigen Schritte haben wir noch einmal in einer Checkliste zusammengefasst.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
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